Rabatt vom Netto oder Brutto angeben?

5 Antworten

Also ich kenne es nur vom Gesamtbetrag Brutto.

Hier kannst du auch bei Wiki zum Thema Skonto was dazu nachlesen:

Die Bemessungsgrundlage des Skontos ist meistens der Umsatz zu Zielverkaufspreisen, das heißt der Brutto-Umsatz (mit Umsatzsteuer). Gelegentlich wird das Skonto auch nach dem Netto-Umsatz (ohne Umsatzsteuer) bemessen. Die Netto-Skontierung ist unter sonst gleichen Bedingungen für den Lieferanten günstiger als die Brutto-Skontierung, weil dadurch der Erlös steigt (vgl. Lauer, S. 97–103, insbesondere S. 101). Die Skontobasis ist nicht immer der volle Rechnungsbetrag, sondern – speziell im Handwerk – oft nur der reine Materialkostenanteil. Fertigungskosten sind Lohnarbeit und „dürfen“ wie Wartungsrechnungen nicht skontiert werden, was allerdings nur ein Brauch ist und keine gesetzliche Grundlage hat. Die Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich frei verhandelbar. Sie sollte im Angebot und auf der Rechnung ausgewiesen werden.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Skonto

fuechsle  25.03.2013, 13:04

Okay sorry bin hier wohl mit Skonto und Rabatt bissl durcheinander gekommen. Also Rabatt ist eher vom Netto abzuziehen... Möchte das Finanzamt auch so wenn ich mich recht erinnere.

Ich würde es so machen:

Zwischensumme (netto): 100 €

Rabatt: 10€

Gesamtsumme (netto): 90€

Mwst. 19%: 17,10 €

Gesamtsumme (brutto): 107,10€

Natürlich vom Bruttobetrag. Rabatte zieht man immer gleich vom Rechnungs-Brutto-Betrag ab und berichtigt auch gleich die Steuer. Im Gegensatz zum Skonto. Hier wird die Mehrwehrtsteuer erst bei Zahlung berichtigt. MfG

es ist üblich den rabatt vom nettowert abzuziehen und dann die mehrwertsteuer zu errechnen. beide mglichkeiten sind aber vollkommen richtig,

Abzug beim Nettopreis.

Üblich ist Beispiel 1