Als Gewerbetreibender Netto einkaufen und Brutto verkaufen? Zahlt der Endverbraucher nur die MwSt.?

7 Antworten

Doch, auch als Gewerbe musst du die MwSt. zahlen. Diese kannst du dir dann aber als Gewerbe vom Finanzamt zurückholen. Die MwSt. die du beim verkauf einnimmst musst du an das Finanzamt weiter geben, egal ob dein Kunde selbst diese vom Finanzamt erstatt bekommt oder nicht. Du musst sie also erstmal bezahlen bekommst sie dann aber zurück, ist also nur ein Durchlaufender Posten.

Damit du nicht vom Finanzamt die MwSt. von deinen Einkäufen erstatt bekommst und und gleichzeitig die MwSt. von deinen Verkäufen an sie abführen musst werden diese beiden vorher noch gegen gerechnet.

Anders wäre es nur wenn du auf dein Gewerbe die Kleinunternehmerregelung anwendest und keine MwSt. ausweist.

Du hast ein komisches Verständnis für Steuern. :)

Unter normalen Bedingungen:

Du kaufst etwas ein - der Lieferant berechnet Dir auf der Rechnung 19 % Steuer. Diese 19 % bekommst Du vom Finanzamt wieder. Ob Großhandel oder nicht ist egal.

Du verkaufst etwas - der Kunde bekommt eine Rechnung von Dir mit 19 % Umsatzsteuer. Die musst Du an das Finanzamt zahlen.

Am Ende des Monats wird das dass verrechnet (Summe Steuer Einkauf gegen Summe Steuer Verkauf) und je nachdem bekommst Du Geld oder musst Geld an das Finanzamt zahlen. Meistens Letzteres.

Das nennt man dann Vorsteuerabzugsberechtigung

Natürlich musst Du die zahlen. Bekommst Du bei der Umsatzsteuererklärung wieder zurück.

Die Umsatzsteuer wird ans Finanzamt gezahlt. Der gewerbliche Kunde kann dann seine gezahlte Umsatzsteuer mit seiner ans Finanzamt zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnen.

Du kaufst etwas für 1000€ und zahlst 1190€. 190€ kannst Du bei der Umsatzsteuer geltend machen.

Du verkaufst etwas für 2000€ brutto, davon zahlt der Kunde 380€ Umsatzsteuer. Da kannst Du dann die 190€ des Einkaufs abziehen und den Rest bekommt das Finanzamt.

Nein, wenn er etwas für 2.000 brutto verkauft, dann zahlt der Kunde einfach die 2.000 an ihn. Er selber muss davon 319,33 (=2000*19/119) ans Finanzamt abführen.

@Helefant

Ja, der Kunde zahlt die Umsatzsteuer.... und der Händler führt sie ab.

Stimmt, in den 2000€ ist die Umsatzsteuer ja schon enthalten.

Hm, mit deinem Wissen würde ich das Gewerbetreiben bleiben lassen.

Auch du als Gewerbetreibender zahlst die 19% Mehrwertsteuer beim Einkauf von Waren und Produkten.

Die Umsatz/Mehrwertsteuer ist für dich als Gewerbetreibender ein durch laufender Posten.

Diese MwSt ( Umsatzsteuer) gibst du an deine Kunden weiter.

Dann musst du diese MwST an das Finazamt abführen. Zuvor jedoch kannst du deine verausgabte MwST von diesem Betrag abrechen.

Und wieso glauben hier einige Antworter, dass der Gewerbetreibende die MwST vom FA zurückbekommt?

Vom FA bekommst du nur eine evtl. zuviel gezahlte Steuer zurück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, so ähnlich.

Du zahlst 1.000,- zzgl. 190,- 19% Vorsteuer.

Du verkaufst für 2.000,- zzg. 380,- 19% Umsatzsteuer.

Deine Umsatzsteuerzahllast ist dann:

Umsatzsteuer 380,-

./. Vorsteuer 190,-

= Zahllast 190,- die du an das Finanzamt abführst.