Putzfrau für Ferienwohnung privat oder gewerblich?
Wir wollen perspektivisch eine Hilfe einstellen. Muss ich eine Putzfrau für eine Ferienwohnung bei der Minijobzentrale als privat oder gewerblich anmelden? Die Ferienwohnung ist nicht Gewerbesteuerpflichtig, wir zahlen jedoch Umsatzsteuer.
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Minijob
Ein Minijobber kann sowohl im gewerblichen Bereich arbeiten als auch in einem privaten Haushalt. Unterschiede gibt es vor allem bei den Abgaben und der Meldung des Minijobbers bei der Minijob-Zentrale.Private Haushalte profitieren
Handelt es sich bei einem Minijob im Privathaushalt um eine haushaltsnahe Tätigkeit, ist das für den Arbeitgeber besonders günstig. Er zahlt für seinen Minijobber nur geringe Abgaben und profitiert von Steuervorteilen. Auch die Anmeldung seiner Haushaltshilfe ist mit dem Haushaltsscheck in wenigen Schritten erledigt. Ist die Tätigkeit nicht haushaltsnah , gelten die Regelungen wie für gewerbliche Minijobs.
McSchuett
02.03.2020, 09:57
Fragesteller
Die Ferienwohnung ist Teil unseres Hauses. Ist das nun haushaltsnah oder nicht? O.g. Text hatte ich auch gelesen, aber nicht die Antwort auf meine Frage gefunden.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ferienwohnung? Du vermietest diese?
dann eindeutig gewerblich
McSchuett
04.03.2020, 16:31
Fragesteller
Woher nimmst Du diese Eindeutigkeit? Eine Quelle würde mir helfen, denn die Vermietung einer Ferienwohnung gehört steuerrechtlich zur privaten Vermögensverwaltung.