Neue Artikel über Ebay verkaufen? (gewerblich/privat)

4 Antworten

Das kann man leider nicht definitiv beantworten, weil das für die Finanzämter Ermessenssache ist. Manche Finanzämter geben sich damit zufrieden, dass es sich um Privatbesitz handelt (musst Du dann aber eventuell nachweisen), andere vermuten schon bei geringeren Mengen Neuware ein Gewerbe.

Du kannst als Privatverkäufer anfangen. Wenn Dich das Finanzamt zur Gewerbeanmeldung etc. auffordert, gehst Du hin und erklärst Die Situation. Führe am Besten Buch, damit Du auch im Nachhinein das Geschehen dokumentieren kannst. Eventuell verlangt man von Dir einen Gewerbeschein.

und bitte beachten: Ein Account, der einmal auf gewerblich eingerichtet wurde, kann nicht mehr auf "privat" gestellt werden.

@Kilse

Genau - und das ist auch gar nicht nötig. Ebay ist das "wurscht", ob privat oder gewerblich, die Provisionen beim Verkauf ohne shop sind die Gleichen. Wichtig ist das Finanzamt - oder kann es werden.

http://pages.ebay.de/help/sell/selling-basics.html

Hier findest Du die Grundlagen für das Verkaufen von Artikeln bei ebay. Nach meiner Einschätzung benötigst Du für diese begrenzte Aktion keine gewerbliche Anmeldung, es ist ja eine einmalige Sache, Du machst ja keinen Shop auf. Zur Sicherheit mach Dich aber bitte in den ebay-Grundlagen schlau. Aus eigener Erfahrung - ich habe rund 2.000 ebay-Transaktionen privat abgeschlossen - kann ich Dir aber sagen, dass Du keinen allzu großen Erlös dabei erwarten solltest. Ich würde Modeschmuckartikel eher auf einem großen Flohmarkt anbieten, das erscheint mir erfolgversprechender. Zudem musst Du dann nicht den ganzen logistischen Aufwand der Kontrolle der Geldeingänge und des Versands betreiben.

nein, du kannst auch ohne irgendne anmeldung neuware verkaufen. ab ner gewissen menge wird es dann als gewerblich angesehen, ja (bei gebrauchtware aber auch) - aber bei einer kiste und das einmalig ist es dem amt egal :)

ich denke mal das muss gewerblich verkauft werden da die sachen aus einem Laden sind und nie verkauft wurden.

MFG

woher soll das irgendjemand wissen? und es tut auch nichts zur sache. ich darf ein neues t-shirt verkaufen, egal ob ich es gekauft hab und es mir doch nicht gefällt, ob ich es gefunden oder wie hier geschenkt bekommen hab ... die vorgeschichte der artikel ist uninteressant solange sie legal ist

allerdings ist die schenkerin noch umsatzsteuertpflichtig, da die artikel noch nicht versteuert wurden, aber schon vorsteuer abgezogen wurde, aber das ist nicht das problem der fragestellerin :)