Muss ich als Hyla Vertreter ein Gewerbe anmelden und muss ich Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen?

1 Antwort

Handelsvertreter ist ein Handelsgewerbe und muss natürlich angemeldet werden.

Natürlich unterliegen die Provisionsumsätze der Umsatzsteuer. Kleingewerbe wäre auch nicht sinnvoll, weil die ja extra gezahlt wird und man als Handelsvertreter auch viele Kosten mit Vorsteuerabzug hat.

Einkommensteuer abhängig von Gewinn und anderen Einkünften.

Ist das keine Vermittlungsleistung und fällt die Provision nicht unter die Steuerbefreiung des 4 UStG? 

@alex0075

Wo in § 4 UStG steht denn, das die Vermittlung von Staub- und Wassersaugern steuerbefreit ist.