Als Vermieter einen Hausmeister einstellen, privat oder gewerblich?

2 Antworten

Gewerblich. Nichts weiter machen als bei der Minijobzentrale angeben. Alle Ausgaben einschließlich Lohn des Hausmeisters können als Betriebsausgaben gegenüber den Mieteinnahmen gewinnmindernd verrechnet werden.

Da du als Vermieter die Kosten umlegst, ist das Gewerbe.