Chauffeur einstellen, was muss ich beachten?

5 Antworten

Wenn du Personal beschäftigst, dann ist es erst einmal von Bedeutung, ob du diesen Fahrer in deinem Unternehmen oder in deinem Privathaushalt anstellst. Ob du hierfür eine Betriebsnummer benötigst, kann dir dein zuständiges Finazamt sagen.

In jedem Fall musst du vom Bruttolohn deines Fahrers die gesetzlichen Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) einbehalten und an das Finanzamt abführen.

Auch die fälligen Sozialversicherungsbeiträge musst du einbehalten und zusammen mit den ebenfalls anfallenden Arbeitgeberbeiträgen an die zuständige Krankenkasse abführen.

Ich würde mich an deiner Stelle an einen in Deutschland ansässigen Steuerberater wenden, der auch solche Arbeiten für dich erledigen kann.

Wenn du dir einen Fahrer und einen Lexus leisten kannst, dann sollten die paar Hundert Euro für einen Steuerberater auch mit drin sein. Eine unsachgemäße abrechnung wird viel teurer.

Falls du aus der Schweiz bist, musst du deinen Fahrer bei der SVA anmelden und eine Versicherung abschliessen (BU) falls unter 8 pro Woche gibt es für rund 100 Franken im Jahr zu deinen Lasten. Falls er mehr als 8 Stunden die Woche arbeitet musst du ihn auch für Nichtbetriebsunfall (NBU) versichern, dies geht aber zu einem grossen Teil auf ihn.

Steuern (Quellensteuer) musst du für Ausländer grundsätzlich direkt vom Lohn abziehen. Falls er CH ist, gilt die Quellenbesteuerung nur für Arbeitgeber im Vereinfachten Abrechnungsverfahren.

Der Chauffeur ist ein regulärer Arbeitnehmer. Als sein Arbeitgeber mußt Du neben der Lohnzahlung

  • den Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden
  • die o.a. Anmeldung jährlich wiederholen (sog. Jahresmeldung)
  • den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung von seinem Lohn einbehalten und an die zuständige Versicherung entrichten
  • den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung an die zuständige Versicherung entrichten
  • die Lohnsteuer von seinem Lohn einbehalten und ans Finanzamt entrichten.

Als privater Arbeitgeber zahlst Du keine eigenen Steuern

Du musst natürlich deinen Arbeitnehmer(Chaffeur) bei der Krankenversicherung und beim FA anmelden. Oder du zahlst deinem Arbeitnehmer soviel, das er das für sich selbst übernehmen kann.