Psychisch kranker Nachbar! Hilfe?!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

da hast du aber nen ganz besonders "netten" Nachbarn.

insgesamt ist die Situation nicht ganz so einfach - aber wem sag ich das.

Meine spontane Ideen dazu:

  • Hat der Betreuer ein Aufenthaltsbestimmungsrecht? bzw. evtl. die Eltern?
  • wie weit haben Betreuer / Eltern Einfluss auf den Zeitgenossen?

Hier wäre vielleicht der erste Ansatzpunkt - einen runden Tisch mit den Eltern und Betreuer einberufen und versuchen denen klar zu machen, wie du/ihr euch fühlt, wie es euch ergeht (ihr habt Angst etc.)

rein rechtlich ist die Sache natürlich richtig be..scheiden.

Die Polizei ist hier tatsächlich nur beschränkt zuständig. Bzgl. des Lärms ist eigentlich das Ordnungsamt zuständig. Wenn das Ordnungsamt nicht besetzt ist oder wegen anderer Aufgaben keine Zeit hat, ist die Polizei zuständig und kümmert sich im Rahmen der sogenannten Eil- / Notzuständigkeit darum.

Hier bliebe in jedem Fall die Möglichkeit eine Anzeige wegen unzulässigem Lärm zu erstatten. Im Endeffekt wird das aber "nur" zu nem Ordnungsgeld führen.

Ob das nun der Weisheit letzter Schluss ist, wohl eher nicht.

Bzgl. des Stalkings (wenn's denn tatsächlich so ist) ist natürlich die Polizei als ein Teil der Strafverfolgungsbehörden zuständig. Hier kann der Gang zur nächsten Wache vielleicht helfen. Allerdings auch hier schwer, da die Straftat unter Umständen "nur" in einer Bewährungsstrafe endet - wenn überhaupt.

Die Äußerung gegenüber des Betreuers (Treppe runter stoßen...) stellt wiederum den Straftatbestand der Bedrohung dar. Aber auch hier endet das wohl im gleichen Weg wie zuvor - Bewährung, wenn überhaupt.

Was eventuell gehen könnte, wäre, dass beim nächsten Vorfall die Polizei gerufen wird - am "besten" wenn er besonders wirr drauf ist. Dann hätte die Polizei zumindest theoretisch die Möglichkeit den Typen (wenn er besonders krass ist) mal mitzunehmen und nem Arzt vorführen zu lassen.

Wenn der Typ dann weiterhin krass ist - davon würd ich jetzt mal ausgehen - hätte der Arzt zumindest mal die Möglichkeit ihn vorerst mal einweisen zu lassen. Wie lange das läuft, ist im Einzelfall zu sehen.

Ich hoffe dir wenigstens etwas geholfen zu haben.

Viele Grüße

Stoxx

Salzgitter1987 
Fragesteller
 24.08.2012, 22:13

Vielen Dank für diese sehr ausführliche Antwort. Ich werde morgen mal versuchen herauszufinden wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Mir fällt gerade noch ein das wohl letzte Woche der Amtsarzt mit dem Betreuer bei Ihm gewesen sein soll. Allerdings wurden Ihm laut seinen Eltern nur von seinem Hausarzt die Medikamente gespritzt und mehr nicht. Nach nicht mal 24 Stunden ging es genauso weiter wie vorher.

Ich habe bereit Bilder und Videos gemacht, damit ich wenigstens etwas in den Händen habe. Seine Eltern wurde wohl sogar unterstellt, dass sie Ihn loswerden wollen würden. Das ist allerdings absoluter Schwachsinn und man merkt wie die beiden unter der Situation leiden.

Stoxx  04.09.2012, 20:28
@Salzgitter1987

Hi,

leider war ich die letzten Tage stark anderweitig eingebunden und komme erst jetzt zum antworten. Aber es wurde ja schon anderweitig viel geschrieben.

Natürlich ist das für die Eltern des Nachbarn auch keine einfache Situation. Ich kann nur noch einmal zu einem Gespräch raten und deutlich aufzeigen, dass es euch mit der Lösung alles andere als gut geht.

Wenn das alles dann tatsächlich nicht's hilft (und auch der Betreuer nicht tätig wird) würde ich raten euch an das zuständige Amtsgericht zu wenden. Die sind für die Betreuungsangelegenheiten zuständig und sollten, wenn Anhaltspunkte für unzureichende Arbeit des Betreuers vorhanden sind, davon wissen um ggfs. handeln zu können. In jedem Fall wird dem Betreuer dann mal einer auf die Füße treten und er muss sich schriftlich äußern. Hier gibt's dann m.E. 3 Möglichkeiten a) der Betreuer äußert sich geschickt, das Gericht ist zufrieden und das war's b) der Betreuer äußert sich - Gericht nicht 100%ig zufrieden bzw. ihr wiederlegt die Aussagen des Betreuers und er muss sich ggfs. wieder äußern. - wenn's irgendwann keine Ausreden mehr gibt, gibt's ggfs. einen neuen Betreuer c) der Betreuer ist so sehr von dem "Mehraufwand" genervt, dass er tätig wird und den Nachbarn ggfs. doch anderweitig unterbringt.

davon scheint mir aber die Frage wichtig, ob der Betreuer tatsächlich der richtige Ansprechpartner ist - sprich, ist er tatsächlich für den Aufenthaltsort zuständig?!??

du siehst, ein sehr komplexes Thema. Wenn nicht's mehr hilft ggfs. nen Anwalt dazu holen.

  • ich hoffe, dass es ein gutes Ende finden wird!

Der einfachste Weg ist, die Hausverwaltung damit zu beschäftigen.

Die werden schließlich auch dafür bezahlt, dass sie dafür Sorge tragen, dass die Hausordnung eingehalten wird. Ansonsten brauchst du anwaltliche Hilfe. Die Störungen durch den Nachbarn sind ja krankheitsbedingt, weshalb hier besonders abgewogen werden muß, inwieweit man diese Störungen hinnehmen muß. Da ist die Zumutbarkeit größer, als bei gesunden Menschen, aber durchaus nicht unbeschränkt.

Davon abgesehen ist ein Anwalt neutral und vergreift sich nicht so leicht im Ton, wie ein direkt Betroffener.

Salzgitter1987 
Fragesteller
 31.08.2012, 10:17

Die Hausverwaltung wird natürlich dafür bezahlt, allerdings schafft sie es schon nicht Ihre normalen Aufgaben zu bewältigen. Ich bin mir daher absolut sicher, dass die Hausverwaltung mit dem Problem absolut überfordert sein wird. Trotzdem werde ich auch die Hausverwaltung einschalten.

Ziemlich üble Situation, was Du da berichtest.

Was den Betreuer angeht, da wäre es sinnvoll in Erfahrung zu bringen, ob dieser psychisch Kranke einen gesetzlichen Betreuer hat oder ihn auf freiwilliger Basis hat. Falls der Nachbar einen gesetzlichen Betreuer hat, heißt das, dass er ihn durch richterlichen Beschluß bzw. eines Psychiaters angeordnet bekommen hat. Ein gesetzlicher Betreuer hat auf jeden Fall das Recht über den Wohnungsaufenthalt seines Klienten zu bestimmen, genauso was eine Zwangseinweisung in eine Psychiatrie angeht, falls er (der Nachbar) eine akute Eigen- und/oder Fremdgefährdung darstellt. Leider gibt es aber auch unter gesetzlichen Betreuern genügend inkompetente Nichtsnutze.

Mich würde außerdem interessieren, inwiefern dieser Nachbar Deiner Freundin hinterher stalkt. Ich finde Deine Angaben zu ungenau. Wie hat er denn versucht sie in seine Wohnung hineinzulocken? Hat er sie einfach nur höflich gefragt oder versucht sie mit körperlicher Gewalt hereinzuzerren?

Solange der Nachbar übrigens niemanden gefährdet, kann die Polizei auch nicht viel unternehmen.

Salzgitter1987 
Fragesteller
 31.08.2012, 10:21

Er steht im Treppenhaus sobald meine Freundin alleine nach Hause kommt oder unsere Haustür öffnet um die Wohnung zu verlassen. Den einen Tag stand er wohl sogar ohne Hose im Hausflur, sprich untenrum komplett nackt... Zusätzlich ist er Ihr draußen schon gefolgt, wenn sie mit dem Hund spazieren gegangen ist.

Die Polizei möchte ich eigentlich damit auch nicht von Ihrer eigentlichen Arbeit abhalten, da sie sowieso nichts unternehmen kann solange nichts passiert.

Ich werde mich an den Sozialmedizinischen Dienst wenden und hoffen das mir dort weitergeholfen werden kann. Der Betreuer wird wohl einfach keine Lust haben seine Arbeit zu machen und bekommt wohl für die Person nur Geld, wenn diese nicht in einer Psychiatrie ist. Das scheint sein Interesse mir zu helfen ziemlich zu senken.

grafdexter  31.08.2012, 16:56
@Salzgitter1987

Es ist zwar ziemlich verständlich, dass es total unangenehm ist, wenn dieser Typ Deiner Freundin ständig hinterherläuft, aber das allein ist leider noch nicht strafbar. Solange er sie nicht belästigt, anpöbelt, sie anfassen tut oder ihr Eigentum beschädigt, wird das kaum Konsequenzen für ihn haben. Aber was das halbnackte Auftreten im Hausflur angeht, besonders wenn er sein bestes Stück zeigt, da könnte es sinnvoll sein, zu versuchen das zu filmen. Dafür haben schon einige einen Beschluß in der Psychiatrie bekommen.

Vielleicht schaffst Du es auch herauszubekommen, ob und was ggf. schon in seiner Vergangenheit passiert ist. Wenn er schon seit 30 Jahren krank ist, er aber noch nie ein Sexualdelikt begangen hat, dann ist es höchst unwahrscheinlich, dass er sich jemals an Deine Freundin vergreifen wird. Ein psychisch kranker Perversling könnte sich unmöglich solange zurückhalten. Sollten sich aber schon einige Sexual- oder Gewaltdelikte bei ihm ereignet haben, ständen die Chancen eigentlich gar nicht so schlecht, ihm was anzuhängen, auch wenn er Deiner Freundin "nur" ständig hinterherläuft. Dann gäbe es genug Gründe zur Besorgnis. Allerdings bräuchte man dann auch Beweise und Zeugen. Psychisch kranke Sex- und Gewalttäter können jederzeit wieder rückfällig werden.

Ob ein Kranker nun zu Hause oder in der Klinik ist, spielt aber für einen Betreuer vom Finanziellen kaum eine Rolle. Eigentlich ist es sogar so, dass wenn sie einen Kranken in die Klinik oder in ein Heim stecken, dann haben sie meistens weniger Arbeit mit ihm, was für sie viel angenehmer ist. Leider kommt es auch oft genug vor, dass manche psychisch Kranke zu unrecht durch einen gesetzl. Betreuer entmündigt werden und auf der anderen Seite gibt es dann wieder Kranke, die unbedingt Hilfe brauchen (auch gegen ihren Willen), aber da passiert dann lange gar nichts, bis es im schlimmsten Fall zu spät ist. Als Psychiatrieerfahrener kenne ich mich etwas in diesem Millieu aus. Das ist leider traurige Realität in Deutschland.

Macht der Vermieter denn nichts?

Salzgitter1987 
Fragesteller
 24.08.2012, 22:08

Es ist keine Mietswohnung sondern Eigentum.

polizei und psychiatrie anrufen und ihn abholen lassen - damit tut ihr nicht nur ihm, sondern auch euch einen gefallen. der betreuer tut wohl seinen job nicht wirklich, kann aber eure notsituation bezeugen.

Salzgitter1987 
Fragesteller
 24.08.2012, 22:09

Das der Betreuer seinen Job nicht richtig macht habe ich auch schon vermutet. Es kam mir vorhin auch so vor als hätte er Angst vor meinem Nachbarn. Die einzige Aussage die ich von allen Seiten bekomme ist das erst etwas passieren kann, wenn er jemanden oder sich selbst verletzt.

huibu01  24.08.2012, 22:25
@Salzgitter1987

äh - man hat aber durchaus auch das Recht, sich gegen drohungen zur wehr zu setzen. wenn der betreuer angst hat, kann ich ihn durchaus verstehen, vielleicht hat er grund dazu.

aber aussagen, wenn es ärger gibt, kann er ja trotzdem. das ist leider in der regel ein unheimlich langwieriger prozess. da kann ich nur immer wieder sagen: filmen! minikamera kaufen und den flur filmen. wenn deine freundin angst hat und er dich bedroht - wofür er ja wohl nix kann, aber wovon er abgehalten werden muss, dann solltet ihr unbedingt etwas unternehmen.

das hast du schon, das sehe ich jetzt erst, sorry.

huibu01  27.08.2012, 01:03
@huibu01

andererseits ist das mit dem filmen auch nicht ohne risiko - da müsst ihr euch untereinander schon ganz präzise abstimmen, nicht, dass ihr euch gegenseitig versehentlich aufnehmt beim provozieren dieser armen s..au