Pseudonym - Was ist legal?
Hallo! Ich habe fast mein 1. Buch geschrieben und das würde ich gerne mit einem Pseudonym rausbringen, habe auch schon einen. Jetzt eine Frage, kann ich einfach den Pseudonym in das Namensfeld eintragen? Muss ich irgendwo anmelden dass das mein Pseudonym ist? Oder es erwähnen? Muss ich das irgendwo anmelden? Kostet das was? Darf ich in die Autorenbeschreibung einfach irgendeine neue Person erfinden? zB das ich jetzt einfach da reinschreibe xy wäre in Österreich geboren, ist 25 Jahre alt usw obwohl ich in Deutschland geboren bin und 18 bin? Ist das erlaubt?
3 Antworten
Nein, du darfst dein "Über den Autor" im Einband nicht faken. Wohl aber ablehnen, dass der Verlag andere persönliche Daten im Buch veröffentlicht, als deinen Namen.
Ob man als unbekannter Autor gleich von Anfang an ein Pseudonym verwenden darf, da bin ich überfragt und wirst du wohl bei deinem Verlag einfach erfragen können/müssen.
Was ich aber zufällig mit 100%'er Sicherheit weiß ist, dass wenn du deinen Pseudo auf deinem Personalausweis verwenden willst, Nachweise bringen musst, dass du unter dem Namen Bücher und Schriftstücke, oder Musik oder Filme veröffentlicht hast. (weil ich bei der Aktualisierung meines Persos (der alte lief im Februar ab) nachgefragt hatte)
Als Ric Walker schreibe ich Fanfictions. Daher interessiert mich das hier auch ziemlich.
Also Pseudonym kannst du machen, aber die Kontaktdaten müssen stimmen. Wenn du sie nicht preisgeben möchtest, musst du das aber auch nicht.
Eine nicht existierende Person kann natürlich keine Urheberrechte schützen lassen. Keinen Vertrag unterschreiben. Kein Konto eröffnen. Usw.
So wie das Pseudonym beschrieben wurde, ging es doch wohl eher darum, die "wahre Identität" zu verschleiern. Und das funktioniert nicht, wenn beide Namen im Ausweis stehen... Genausowenig wie anderes Geburtsdatum, Nationalität usw.
Trotzallem wurde meine Frage nicht beantwortet, da es um Pseudonym als Autor von Büchern geht. Das man damit nichts unterschreiben kann usw ist mir egal, ich will nur wissen ob ich einen einfach so verwenden darf oder ob ich irgendwo erwähnen muss das ich der Autor vom Buch bin und nicht Natja Stalik oder so ^^ (ist natürlich nicht der Pseudonym aber jetzt als Beispiel).
Da muss ich unter einer Bedingung widersprechen. Generell stimmt was du sagst, aber man kann als Schauspieler, Musiker und Autor den Pseudonymnamen auf dem Personalausweis registrieren lassen. (Nachweis der künstlerischen Tätigkeit mit Künstlernamen erforderlich) Dann kannst du ohne weiteres Rechtskräftig mit dem Künstlernamen unterschreiben und Verträge abschließen.