Schenkung - Vater verschenkt Auto ist als Halter eingetragen und verstirbt plötzlich Auto nach tot auf Namen der Tochter?

4 Antworten

Wenn Du den KFZ-Brief besitzt, oder Zulassung Teil I, dann kannst Du ihn problemlos ummelden auf Dich. Die Eigentumsfrage wird beim Amt nicht gestellt. Wer jetzt der Halter ist, sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus!

Diese Eigentumsfrage kann noch lästig werden. Wenn es Auseinandersetzungen unter den Erben gibt...das wird schön bunt. Kann gut sein, dass Dir die damalige Ersparnis an Geld und Stress jetzt auf die Füße fällt und Du das Auto verlierst. Aber das sind Fragen, die an einen Anwalt zu stellen wären, das kann hier niemand für Dich klären...


Zunächst mal Beileid zu diesem Schicksalsschlag.

Erbrecht ist sehr komlpiziert. Da würde ich raten, evtl. einen Anwalt zu befrage, auch wegen einer möglichen Ausschlagung.

Wenn alle Erben das Erbe ausschlagen, wegen Schulden z.B., fällt das gesamte Erbe an den Staat. Da könnte der staatliche Verwalter schon auf die Idee kommen, das Auto als Teil des Erbes zu fordern. Wenn du das Auto jetzt ummeldest, könnte es dir auch als Annahme des Erbes ausgelegt werden. Wie gesagt, da lauern überall Fettnäpfchen, die ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt aber alle kennt.

Gibt es eine Testament? Ansonsten bist du ja zumindest auch gesetzliche Erbin. Wenn du mit dem Gedanken spielst, das Erbe wegen der Schulden auszuschlagen, dann wär ich sehr vorsichtig damit, das Auto jetzt noch auf dich umzumelden! Denn man könnte behaupten, dass die Schenkung überhaupt nicht stattgefunden hat (worauf ja auch alles wie z.B. Die fehlende ummeldung etc hindeutet). Damit hättest du dann über einen Nachlassgegenstand verfügt und deine Ausschlagung wär unwirksam! Vor allem, da jeglicher Beweis für die Schenkung fehlt, könntest du damit in grosse Schwierigkeiten kommen

Ich würde mich vertrauensvoll an einen Notar wenden.