Schenkung - Vater verschenkt Auto ist als Halter eingetragen und verstirbt plötzlich Auto nach tot auf Namen der Tochter?
Hallo. Mein Vater ist am 21.03 ganz plötzlich verstorben. Jetzt kommen wir uns um den ganzen Papierkram. Mir als Tochter hat er am 13.03 sein Auto geschenkt. Weil er es sich nicht mehr leisten kann und es nicht mehr braucht. Hat er es mir geschenkt. Vorher fuhr ich einen anderen Wagen den Verkauften wir am 18.03. , damit ich dann diesen weiter fahre. Jetzt ist das Problem das ich die Schenkung ja nicht nachweisen kann. Er ist noch als Halter eingetragen Brief und Schein sind natürlich auf deinen Namen. Ich hatte mir keinen Stress gemacht mit dem ummelden. Da wir der Versicherung Bescheid gesagt hatten das ich nun auch mitfahre mit dem Auto. Versicherung lief weiterhin auf beide damit wenn er doch mal wollte er auch fahren könnte. Da ich nicht damit gerechnet habe das so ein Fall eintritt habe ich ihn bis jetzt nicht auf meinen Namen umgemeldet. Weil ich das im Laufe der Woche machen wollte. Frage ist es rechtens ihn jetzt umzumelden und bei der Versicherung anzurufen und ihnen das mitzuteilen das er gestorben ist und das Auto komplett auf mich läuft. Oder darf ich das gar nicht weil ich die Schenkung nicht nachweisen kann und es ja sozusagen noch sein Wagen ist? Ich hatte so einen Fall noch nie und weiß nicht was ich tun soll. Ist es mein Wagen oder nicht ist es seiner fällt er in die erbmasse? Da das Erbe wahrscheinlich nicht angekommen wird weil noch ein paar Schulden vorhanden sind. Weiß ich eben nicht ob Ich das Auto ummelden darf oder mich iwie strafbar mache. Es ist einfach alles so traurig. Und man weiß sowieso nicht wo einem der Kopf steht und muss sich um sowas kümmern :-(
4 Antworten
Wenn Du den KFZ-Brief besitzt, oder Zulassung Teil I, dann kannst Du ihn problemlos ummelden auf Dich. Die Eigentumsfrage wird beim Amt nicht gestellt. Wer jetzt der Halter ist, sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus!
Diese Eigentumsfrage kann noch lästig werden. Wenn es Auseinandersetzungen unter den Erben gibt...das wird schön bunt. Kann gut sein, dass Dir die damalige Ersparnis an Geld und Stress jetzt auf die Füße fällt und Du das Auto verlierst. Aber das sind Fragen, die an einen Anwalt zu stellen wären, das kann hier niemand für Dich klären...
Zunächst mal Beileid zu diesem Schicksalsschlag.
Erbrecht ist sehr komlpiziert. Da würde ich raten, evtl. einen Anwalt zu befrage, auch wegen einer möglichen Ausschlagung.
Wenn alle Erben das Erbe ausschlagen, wegen Schulden z.B., fällt das gesamte Erbe an den Staat. Da könnte der staatliche Verwalter schon auf die Idee kommen, das Auto als Teil des Erbes zu fordern. Wenn du das Auto jetzt ummeldest, könnte es dir auch als Annahme des Erbes ausgelegt werden. Wie gesagt, da lauern überall Fettnäpfchen, die ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt aber alle kennt.
Gibt es eine Testament? Ansonsten bist du ja zumindest auch gesetzliche Erbin. Wenn du mit dem Gedanken spielst, das Erbe wegen der Schulden auszuschlagen, dann wär ich sehr vorsichtig damit, das Auto jetzt noch auf dich umzumelden! Denn man könnte behaupten, dass die Schenkung überhaupt nicht stattgefunden hat (worauf ja auch alles wie z.B. Die fehlende ummeldung etc hindeutet). Damit hättest du dann über einen Nachlassgegenstand verfügt und deine Ausschlagung wär unwirksam! Vor allem, da jeglicher Beweis für die Schenkung fehlt, könntest du damit in grosse Schwierigkeiten kommen
Ich würde mich vertrauensvoll an einen Notar wenden.