Wohngebäude versicherung nach kauf immer noch auf vorbesitzer?

8 Antworten

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Entsprechender Passus aus dem Versicherungsvertragsgesetz.

Es gilt für dich Abschnitt 2, Satz 2. Kündige den Vertrag mit Hinweis auf die fehlende Kenntnis mit sofortiger Wirkung..

§ 96
Kündigung nach Veräußerung

(1) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber einer versicherten Sache das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.

(2) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.

(3) Im Fall der Kündigung des Versicherungsverhältnisses nach Absatz 1 oder Absatz 2 ist der Veräußerer zur Zahlung der Prämie verpflichtet; eine Haftung des Erwerbers für die Prämie besteht nicht.

Crazydriver 
Fragesteller
 23.01.2017, 15:47

Tip Top Danke! da bin ich beruigt! dann geht ne Kündigung gleich raus!...

habe ein haus vor 1/5 jahren gekauft

Was immer 1/5 bei dir bedeuten mag.

Die Versicherung läuft auf jeden Fall bis zum Ende des Jahres in dem du gekauft hast. Du kannst zum Ende des Jahres kündigen und eine Versicherung nach deinem Willen neu abschließen. Falls du das versäumt hast, dann eben im Jahr darauf.

Crazydriver 
Fragesteller
 23.01.2017, 14:59

hab es berichtigt, 18 Monate! sollte es heißen!

Ende des jahres ist dann ja 2015/2016 ich konnte ja nicht kündigen, da mir nichts bekannt war von einer versicherung!

Bei einem Hauskauf wird die bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen.

Ab Grundbuchumschreibung hast Du einen Monat ein außerordentliches Kündigungsrecht und könntest in diesen Monat fristlos kündigen.

Crazydriver 
Fragesteller
 23.01.2017, 15:00

aber wenn ich nichts von einer versicherung weiß??

habe mir ja eine eigene versicherung abgeschlossen!

Antitroll1234  23.01.2017, 15:04
@Crazydriver

aber wenn ich nichts von einer versicherung weiß?

Ein Hauskauf geht nur über ein Notar, und dort ist auch dies im notariellen Kaufvertrag eigentlich beschrieben.

Crazydriver 
Fragesteller
 23.01.2017, 15:25
@Antitroll1234

Im Notar vertrag ist nichts über die versicheurng!

lediglich alle rechte und pflichten und bescheide bin ich ab tag der unterschrift zuständig!

DerHans  23.01.2017, 21:16
@Crazydriver

Dadurch ist eine Doppelversicherung entstanden. Dabei muss dann der jüngere Vertrag aufgehoben werden.

Relevant ist das Datum der Eintragung im Grundbuch (nicht Auflassung). Ist das schon geschehen? Wenn nicht, läuft der alte Vertrag weiter. Du kannst mit deiner jetzigen Versicherung sprechen und dort eine sog. Beginnverlegung beantragen. Dann beginnt der Vertrag dort erst, wenn der alte ausläuft. Kläre aber auch, ob im alten Vertrag alle relevanten Risiken versichert sind, gegebenenfalls kann es durchaus Sinn machen beide Verträge parallel laufen zu lassen. Das muss dann aber auch beiden Versicherungen mitgeteilt werden. 

Der Erwerber (also du) hat ein Sonderkündigungsrecht des bisherigen Vertrages innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag. Falls zu dem Zeitpunkt keine Kenntnis von der Vorversicherung bestand, beginnt die Monatsfrist mit Kenntnis. 

Wenn die alte Versicherung vom Verkauf Bescheid weiß, kann der bisherige Eigentümer den Vertrag gar nicht mehr kündigen. Das kannst nur du aber wie gesagt frühestens mit Grundbucheintrag.

Was wurde denn bei der Beantragung der neuen Versicherung überhaupt angegeben als nach der Vorversicherung gefragt wurde...?

Crazydriver 
Fragesteller
 23.01.2017, 15:10

Grundbuch eintragungen war schon 2015!

bei vorversicherung habe ich keine eingetragen, da ich ja auch vorher noch keine hatte!

und meine versicherung läuft ja auch schon!

die vorherige ist eine brandtversicherung, meine ist eine komplette deshalb auch fats doppelt so teuer!

NamenSindSchwer  23.01.2017, 15:14
@Crazydriver

Die Frage nach Vorversicherung im Antrag bezieht sich aber nicht auf dich, sondern auf das Haus...

Egal, offensichtlich wurde hier wirklich vom bisherigen Eigentümer versäumt seiner Versicherung mitzuteilen, dass das Haus verkauft ist. (Mich wundert, dass euer Notar nicht darauf hingewiesen hat und keine Bemerkung dazu im Kaufvertrag steht...oder war das eine Zwangsversteigerung?)

Du machst nun Folgendes:

Schreibe der Versicherung, dass du der neue Eigentümer bist (Kopie vom Grundbuch ist zwingend erforderlich!) und du erst jetzt Kenntnis vom Bestehen der Versicherung erhalten hast und du den Vertrag per sofort kündigst. Dann ist das Thema auch schon vom Tisch. 

DolphinPB  23.01.2017, 19:01

"Relevant ist das Datum der Eintragung im Grundbuch (nicht Auflassung). Ist das schon geschehen? Wenn nicht, läuft der alte Vertrag weiter"

Ja, aber eventuell greift hier Absatz 2 des entsprechenden Paragraphen im VVG (ab Kenntnis).

Es ist gesetzlich geregelt, dass die Gebäudeversicherung nahtlos auf den Erwerber übertragen wird. Dieser hat dann nach der Grundbucheintragung 4 Wochen Zeit und kann ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Macht er das nicht geht die Versicherung mit allen Rechten und Pflichten auf ihn über.

Eine neu Versicherung konnte eigentlich gar nicht aufgenommen werden, weil ja nach der Vorversicherung und dem Schadensverlauf gefragt wird.

Crazydriver 
Fragesteller
 24.01.2017, 15:17

Ich habe bei vorversicherung, keine angegeben, da ich weder eine hatte, noch mir eine bekannt war das das haus eine Hätte!

der Vorbesitzer meinte er habe keine!

aber er hat wohl doch irgendwie eine bezahlt... aus meiner sicht sehr seltsam..

DerHans  24.01.2017, 18:21
@Crazydriver Das wäre äußerst seltsam. Hast du das Haus denn komplett aus Eigenmitteln bezahlt? Eine Finanzierung ohne Feuerversicherungsschein ist undenkbar.