Probleme mit dem Bauträger: Rasen einsäen Wie muss ein Rasen aussehen?
In einem Bauträgervertrag steht: "Die Grünflächen bleiben erhalten und werden neu eingesäet".
Heißt dies dann, dass der Bauträger auf dem "Bauschutt" und mit Steinen bestückten Gelände einfach Grassamen verteilen kann und mit dem einsäen fertig ist?
Oder gehört dazu auch, dass der Boden für eine Wiese vorbereitet wird.
Wir haben hier eine Steinwüste, auf der Rasensamen verteilt wurden. Zum einen wird dort niemals etwas wachsen, zum anderen kann kein Rasenmäher über die Steinwüste fahren. Ich glaube es fehlen für 1000m² Mutterboden und Co.
Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen.
3 Antworten
die Grünflächen bleiben erhalten, bedeutet für mich, dass evtl. darauf liegender Bauschutt, Steine - dort abgelegt oder auf der Grünfläche verteilt, entfernt werden müssen. Ob dann neuer Mutterboden aufgetragen muss, steht wahrscheinlich nicht im Vertrag. Man sollte aber davon ausgehen, dass neuer Rasen sachgemäß eingesät wird und das ist nicht einfach "Rasensamen verteilen", sondern diesen fachgerecht auszusäen.
Handelt es sich um ein 1-Familienhaus?
Das entfernen von Bauschutt und Materialien gehört eigentlich zum vertragsgemäén Gebrauch.
Ich würde eine Mängelanzeige machen und einen Teil des Geldes zurückbehalten bis die Arbeit ordentlich ausgeführt ist.
Es ist doch ganz einfach:der Bauträger erhält die vorhandenen Grünflächen und sät diese neu an. Nicht mehr. Der Begriff "erhalten" schließt das Andecken implizit aus (zumindest wird das der Bauträger so sehen).
Anders ist es, wenn auf eine Technische Vorschrift verwiesen wird, danach wird das Vorgehen nicht fachgerecht sein. Von Restflächen (Unland) steht anscheinend nichts im Vertrag.
Allerding ist das Entfernen von Reststoffen (Bauschutt) eine Nebenleistung des Bauträgers, die er ohne Mehrkosten übernehmen muss (sofern nicht anders vereinbart).
Mache eine Mängelanzeige beim Bauträger. Hat er das ganze Geld schon? Dann könnte es schwierig werden ihn zu überreden. Das ist besimmt eine Formulierung die ihn nicht dazu verpflichtet den Garten fachgerecht her zu richten.