Probleme mit dem Bauträger: Rasen einsäen Wie muss ein Rasen aussehen?

3 Antworten

die Grünflächen bleiben erhalten, bedeutet für mich, dass evtl. darauf liegender Bauschutt, Steine - dort abgelegt oder auf der Grünfläche verteilt, entfernt werden müssen. Ob dann neuer Mutterboden aufgetragen muss, steht wahrscheinlich nicht im Vertrag. Man sollte aber davon ausgehen, dass neuer Rasen sachgemäß eingesät wird und das ist nicht einfach "Rasensamen verteilen", sondern diesen fachgerecht auszusäen.

Handelt es sich um ein 1-Familienhaus?

Das entfernen von Bauschutt und Materialien gehört eigentlich zum vertragsgemäén Gebrauch.

Ich würde eine Mängelanzeige machen und einen Teil des Geldes zurückbehalten bis die Arbeit ordentlich ausgeführt ist.

Es ist doch ganz einfach:der Bauträger erhält die vorhandenen Grünflächen und sät diese neu an. Nicht mehr. Der Begriff "erhalten" schließt das Andecken implizit aus (zumindest wird das der Bauträger so sehen).

Anders ist es, wenn auf eine Technische Vorschrift verwiesen wird, danach wird das Vorgehen nicht fachgerecht sein. Von Restflächen (Unland) steht anscheinend nichts im Vertrag.

Allerding ist das Entfernen von Reststoffen (Bauschutt) eine Nebenleistung des Bauträgers, die er ohne Mehrkosten übernehmen muss (sofern nicht anders vereinbart).

Mache eine Mängelanzeige beim Bauträger. Hat er das ganze Geld schon? Dann könnte es schwierig werden ihn zu überreden. Das ist besimmt eine Formulierung die ihn nicht dazu verpflichtet den Garten fachgerecht her zu richten.