Pflicht zur Übbergabe bei Bezugsfertigkeit eines Hausbaus

5 Antworten

Bezugsfertig heißt nicht mängelfrei. Eine förmliche Übergabe läßt die Beweispflicht beim Bauträger. Ziehst Du ohne Übergabeprotokoll ein, gilt das objekt mit der Nutzung als übergeben. Ich würde dem Bauunternehmer mitteilen, dass Ihr einziehen müsst und möglicherweise die Bauzeit überschritten wurde. Schlage ihm deswegen Übergabetermine vor oder bitte ihn um Auskunft, warum Ihr noch nicht einziehen könnt. Alternative: Besichtige das Objekt, möglichst mit einen sachverständigen Bekannten und teile ihm die sichtbaren Mängel mit, für die anderen haftet er ohnehin nach VOB oder BGB, wie Ihr es vereinbart habt.

Wer schon mal gebaut hat, ist bei der Besichtigung eine große Hilfe...

Normalerweise wird die Bauzeit ja oft überschritten, also ist das schonmal ein Vorteil dass man euch die Übergabe 2 Monate früher zusichert. In wie weit ist die Baufeuchtigkeit auf normalem Niveau? Sind vielleicht noch Nacharbeiten fertigzustellen? Das sind Dinge die noch geklärt werden müssen. Dass der Bauträger 4 Monate lang nur die Heizungsanlage testen will, halte ich für ausgeschlossen. Wenn man einen Bauträger drängt, dann wird oft Murks gemacht. Also mein Vorschlag: Gebt ihm die Zeit, er ist euch ja auch entgegen gekommen.

Danke für die schnelle Antwort.

Natürlich wollen wir keinen Pfusch aber wir wollen auch die Doppelbelastung von Miete und Kredit so gering wie möglich halten. Laut Architekt stehen jetzt noch einige Sanitärarbeiten aus und der Fußbodenbelag muss noch verlegt werden. Also nichts was so lange dauern sollte.

Immerhin hat uns der Bauträger ja die Bezugsfertigkeit bescheinigt und will ja auch sein Geld haben. Das würde ja dann nicht zu den vorgetragenen Argumenten (Baufechte etc.) passen. Ehrlich gesagt weiß ich nicht, wie da der Zustand ist. Es wurde aber bereits gefliest also gehe ich doch davon aus, dass er sich normalisiert hat. Der Rohbau ist ja auch schon seit gut 5 Monaten fertig (inkl. Fenster) und seit 3 Monaten ist der Estrich drauf. Also auch da genug Zeit - zumla bei den diesjährigen Witterungsbedingungen - zum austrocknen. Zudem würden wir ja auch bis Mitte Februar mit uns reden lassen.

Vielleicht noch eine ergänzende Frage: Kann der Bautenstandserklärung auch widerrufen bzw. vom Bauträger zurückgenommen werden?

@MiBre

Die Bautenstandserklärung wird normalerweise vom Bauleiter unterschrieben und die Bank zahlt daraufhin aus. Da kann man nix widerrufen. Dann müßte man ja auch das Geld wieder zurückfordern. Fragt doch einfach beim Bauträger nach, warum er doch noch 4 Monate braucht.

Hier ist etwas oberfaul.

Entweder ist der Bau nämlich nicht bezugsfertig, dann hat der Bauträger auch nicht den Anspruch die entsprechende Rate zu fordern. Möglicherweise braucht der BT nur dringend Geld.

Oder der Bau ist z.B. aufgrund des ausbleibenden Winters tatsächlich vorzeitig bezugsfertig, dann gibt es für den BT auch keinen Grund die förmliche Abnahme über Monate zu schieben.

Mit dem Recht die Rate für die Bezugsfertigkeit einzufordern ist üblicherweise auch die Pflicht zur Übergabe verbunden.

Ohne Klärung des Sachverhalts würde ich die Zahlung der 6. Rate unbedingt verweigern, sonst ist im schlimmsten Fall das Geld futsch. Notfalls einen Beratungstermin beim Fachanwalt vereinbaren.

Komisch.

Habe noch nie gehört, dass ein Bauträger 6 Monate früher fertig ist und die Heizung "testen" will. Da ist was faul!

Lasst das Haus von einem öffentlich bestellten Sachverständigen begutachten!

Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

Darf ich den Fokus noch einmal auf meine eigentliche Frage lenken. Mir geht es vor allem darum zu erfahren, ob ich nun die Übergabe auch verlangen kann und wenn ja, ob es da Fristen gibt.