Probezeitverlängerung wegen Mundspülung und Schnupftabak?

5 Antworten

Da muss es doch einen Grund gegeben haben, warum die Polizei Dich angehalten hat, allgemeine Verkehrskontrollen oder hat Dich jemand angezeigt. Nur auf Verdacht machen die so etwas nicht, wahrscheinlich wird es wohl nicht das letzte Mal sein, dass man Dich kontrollieren wird. Solange sie keine Adresse usw. aufschreiben wird da wohl nichts kommen.

Hallo juergen12500,

auch wenn es einem von der Polizei suggeriert wird, dass man verpflichtet ist eine Atemalkoholkontrolle durchführen zu lassen, so besteht diese Verpflichtung nicht.

Die Messung des Atemalkoholwertes ist genauso wenig beweiskräftig wie eine Urinprobe. Sie dienen lediglich dazu, entweder den Anfangsverdacht auf illegale Substanzen im Blut zu bekräftigen oder diesen Verdacht zu entkräften.

Die Polizei kann einen deshalb zwar diese Test anbieten, aber man muss dieses Angebot nicht annehmen.

Liegen aber Tatsachen vor, die nicht nur einen Anfangsverdacht, sondern einen konkreten Tatverdacht ergeben, wird Dich die Polizei als Beschuldigten im Strafverfahren führen.

Erst wenn man den Status des Beschuldigten hat, kann die Polizei sich eine richterliche Anordnung zur Blutentnahme holen und diese nach folgender Rechtsgrundlage durchführen:

**************************************************************************************

§ 81a StPO - Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.

**************************************************************************************

In Deinem Fall, wird die Atemalkoholkontrolle aber dazu geführt haben, dass sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt hat und deshalb wurde auch keine Blutprobe durchgeführt.

Das bedeutet im Klartext. Die Sache hat sich für die Polizei, also somit auch für Dich erledigt und dementsprechend hat das Ganze auch keine Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis/Probezeit.

Schöne Grüße         
TheGrow

siggibayr  11.04.2016, 14:07

Du hast den § 24a StVG außer Acht gelassen.

Bei der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration im Sinne von § 24a Abs. 1 StVG unter Verwendung eines Atemalkoholmeßgerätes, das die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat, ist der gewonnene Meßwert ohne Sicherheitsabschläge verwertbar, wenn das Gerät unter Einhaltung der Eichfrist geeicht ist und die Bedingungen für ein gültiges Meßverfahren gewahrt sind.

Insofern ist deine Aussage: "Die Messung des Atemalkoholwertes ist genauso wenig beweiskräftig wie eine Urinprobe".nicht haltbar, da gerade im OWi- Bereich auf eine Blutprobe verzichtet wird.

TheGrow  11.04.2016, 21:04
@siggibayr

Der Einwand ist korrekt.

Nur erstens befinden sich derartige Geräte aus Kostengründen fast nie in den Streifenwagen.

Zweitens kann auch bei den von Dir beschriebenen Geräten die Messung verweigert werden, da Niemand aktiv bei der Überführung einer OWi/Straftat mitwirken muss.

Aber das es diese Geräte gibt, habe ich nicht vergessen, denn diesen Hinweis hast Du mir schon mal gegeben. Habe mir auch damals den Link abgespeichert.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/AlkTestGeraete02.php

Nur da wie gesagt, weder die Pflicht an der Teilnahme an so einer Atemalkoholkontrolle besteht, noch sich die von Dir angeführten Geräte an Bord der Streifenwagen befinden, habe ich auf den Hinweis auf diese Geräte verzichtet.

Da Deine Antwort aber natürlich trotzdem zutreffend ist, gibt es auch einen Daumen hoch von mir.

siggibayr  12.04.2016, 07:55
@TheGrow

Dann sind wir uns ja wieder einig. Es ging in meinem Hinweis auch nur darum, dass eine freiwillig durchgeführte Atemalkoholmessung im OWi- Bereich beweiskräftig sein kann.

Wenn sie dich ohne Bluttest oder Atemalkoholtest auf der Wache haben fahren lassen ist die Sache für dich und die Polizisten erledigt. Die haben dir geglaubt oder der Wert war sehr gering. Warum hast du nicht nach dem Wert gefragt? Also keine weiteren Folgen und keine Probezeitverlängerung.

Wenn die was gemessen hätten, hätten sie es dir gesagt und dich zu einer Blutprobe mitgenommen. Haben sie nicht, also gibt es auch keine Beweise gegen dich und damit ist der Fall erledigt.

Ich schreib mal, was mein Mann dazu sagt (Polizist), er meinte wenn sie dich angehalten haben um einen Test zu machen und er positiv ausgefallen wäre, dann hätten sie es dir mitgeteilt, bzw. dich mit genommen zu eventueller Blutabnahme. Also alles cool

Lastrono  09.04.2016, 06:02

ich glaube die Antwort reicht ;)