Probearbeit 1 Monat, ohne Bezahlung?

Das Schreiben von dem Arbeitgeber - (Arbeitsrecht, Vergütung, Probearbeiten)

6 Antworten

Was steht denn in dem Schreiben genau? Da fehlt ja alles. Gibt es einen Probearbeitsvertrag? War sie für dieses Probearbeiten wenigstens vertraglich abgesichert? Da ein Arbeitsverhältnis auch mündlich zustandekommt und beide Vertragspartner die Arbeitsleistung erbracht und zugelassen haben, ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.

Der Nachteilt ist natürlich, dass zum jetzigen Zeitpunkt nichts schriftliches vorliegt. Sie hat zumindest Zeugen, dass sie ihre Arbeitsleistung erbracht hat. Um einen Anwalt wird sie wohl nicht herumkommen, wenn sie etwas aus den vergangenen Wochen einfordern möchte.

melanie832 
Fragesteller
 14.10.2017, 11:38

Leider ist das Bild nicht richtig dargestellt im Schreiben steht, „leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir sie für sie eine Anmeldung als Jüngelchen nicht in Betracht ziehen können. Sie haben ein sehr sympathisches Auftreten und ein auch bemüht alle Arbeitsaufträge zügig zu erledigen. Auf Grund der beidseitigen Probearbeit sind wir zu der Überlegung gekommen doch eine Fachkraft einzustellen“ eine schriftliche Vereinbarung gab es nicht. Danke für deine Antwort :)

johnnymcmuff  14.10.2017, 11:47
@melanie832

Ich sehe da gute Chancen auf Bezahlung auch aufgrund des Briefes.

Unbedingt aufbewahren und wie schon geschrieben zum Arbeitsgericht gehen; die nehmen die Anklage dort auf.

Ja, die hat sie. Sie sollte mit dem Arbeitsgericht drohen und das notfalls auch durchziehen.

johnnymcmuff  14.10.2017, 11:49

Sie soll nicht drohen sondern zum Arbeitsgericht gehen und direkt klagen, den n einstellen will man sie ja eh nicht.

verreisterNutzer  14.10.2017, 15:18
@johnnymcmuff

Im Übrigen wird das Methode sein - dieses "Spiel" (billige Arbeitskräfte) wird das Unternehmen mit dem nächsten Bewerber genau so weiterführen :((

Das ist ganz sicher nicht zulässig, sondern Ausbeute. Auch eine mündliche Stellenzusage ist verbindlich. Somit kann man sagen dass ihr in der Probezeit gekündigt wurde, was den AG aber nicht von der Lohnzahlung befreit.

Sie hat nicht nur umsonst gearbeitet, im doppelten Sinne, sondern war ziemlich sicher auch nicht versichert. Das ist eigentlich Schwarzarbeit (allerdings kann sie nichts dafür).

Es ist zwar nicht ungewöhnlich dass man eine Weile auf den Arbeitsvertrag warten muss (war bei mir fast immer so), aber bei einem seriösen Unternehmen ist das kein Problem.

So beurteilt ein Anwalt Probezeit:

https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/probearbeiten-wie-lange-ist-unbezahlte-probearbeit-erlaubt/

So wie hier der Fall geschildert wurde, würde ich zum Arbeitsgericht gehen und Lohnklage erheben.

Das geht in erster Instanz auch ohne Anwalt.

Selbst wenn man die Freundin nicht einstellt oder einstellen muss, hat sie wahrscheinlich gute Chancen auf Vergütung der gearbeiteten Stunden und einer regulären bezahlten Kündigungsfrist.

Ich würde nicht mit irgendwas drohen, sondern direkt Strafanzeige stellen. Solchen Ausbeutern muss das Handwerk gelegt werden!