13-stündige Schicht bei Probearbeit - zulässig?
Hallo an alle,
mir wurde heute im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs ein unentgeltliches Probearbeiten im Unternehmen angeboten. Ich soll dort einen Tag von 10 - 23 Uhr durchgängig arbeiten, sprich 13 Stunden. Ich halte dies für ein wenig übertrieben. Ist eine 13-stündige Schicht bei Probearbeit eigentlich zulässig? Zudem wurden für diesen einen Tag Probearbeit ganz genaue Anforderungen für die Dienstkleidung gestellt. Diese Anforderungen könnte ich nur erfüllen, wenn ich mich komplett neu einkleide, da die Anforderungen schon sehr spezifisch sind. Kann der AG dies für einen Tag Probearbeit von mir verlangen?
Danke schon einmal im Voraus für eure Hilfe und Antworten! LG
6 Antworten
stimmt...das ist gaunerei...ausnutzung was er da mit dir macht...maximal 10 stunden arbeit am tag sind erlaubt...danach MÜSSEN mindestens 4 stunden pause sein
und wenn du noch keine 18 bist, darfst du sowieso höchstens 8 stunden arbeiten
dienstkleidung müsste von der firma gestellt werden, denn wenn du die kleidung aus deiner tasche zahlen musst, und du wirst nicht genommen, ist es rausgeschmissenes geld
es gibt fimen / betriebe die da ganz rafiniert sind...wenn sie eine höhrere auftragslage haben, aber niemend neues einstellen wollen / können...schreiben sie ein stellengesuch aus, laden leute zur probearbeit ein, oft unentgeldlich...lassen dich die arbeit machen,und wenn du fertig bist, heist es "danke für ihre arbeit, wir melden uns bei ihnen"...und in wirklichkeit hörst du nie wieder was
die arbeit ist gemacht, und die haben sich das geld für eine neue arbeutskraft gespart
Hallo Nenaty,
danke für deine Antwort. Während des Gesprächs, als mir diese Probearbeit vorgeschlagen wurde, habe ich auch einfach noch gar nicht geschaltet. Erst als ich draußen war und mir dieses "10-23 Uhr" nochmals ins Gewissen rief, läuteten die Alarmglocken.
Lass das Probearbeiten sein.
Wenn jetzt schon solche (illegalen) Arbeitszeiten im Raum stehen und Du für einen Tag solche Bekleidungsvorschriften bekommst, Du dann auch noch keinen Cent dafür bekommst, kannst Du den Betrieb wohl vergessen.
Was verlangen die dann erst, wenn Du dort arbeitest?
Wenn die Kleidung für deine Arbeit notwendig ist, muss der Arbeitgeber sie stellen, es sei denn, es ist in der Branche üblich, besondere Kleidung zu tragen (Banken), dann muss man sich selbst entsprechend einkleiden (und wird entsprechend bezahlt). Für eine Probeschicht kann das niemand verlangen!
Hast du nicht selbst den Eindruck, dass dich hier jemand 13h lang einfach abziehen will? Vor der Schicht hast du vielleicht noch die Hoffnung auf eine Anstellung. Hinterher hast du außer Muskelkater gar nichts.
Hallo mirolPirol,
auch dir danke für deine Antwort. Ehrlich gesagt, habe ich mir die Stunden nach dem Gespräch erst durchgerechnet... so von wegen "Moment mal, 10-23 Uhr, das ist doch keine normale Schicht". ;-( Wir sprechen hier von der Hotellerie-Branche. Mir ist klar, dass ich da sicher branchenspezifische Kleidung tragen muss (Blazer, Bluse), aber es wurde verlangt, dass ich entweder ein schwarzes langes Kleid oder einen schwarzen Rock trage, eine Hose zum Blazer ist verboten. :-O
Mehr als 10 Stunden darf laut Arbeitszeitgesetz die maximale Tagesarbeitszeit nicht betragen. Pausen sind von der Berechnung ausgenommen, zählen also nicht als Arbeitszeit!
Das glaube ich ehrlich gesagt auch nicht!
Nach meinen informationen, auch nach absprache mit anwalt sind in der unbezahlten probeazeit pro woche nur 36 std zullässig, das bedeutet 7std pro tag, alles was darüber ist bist du nicht veraichert. Sollten bestimmte arbeitskleidung voraussetzung sein muss dies der arbeitgeber dir zur verfügung stellen ausser z.b. du musst da mit weissem hemd und schwarzer hosse auftauchen.
Hallo TheHeckler,
danke für deine Antwort. Also ich glaube kaum, dass in den insgesamt 13 Stunden dann praktisch ganze 3 Stunden Pause mit einkalkuliert waren. ;-P