Vertrag per WhatsApp gültig?

8 Antworten

Für die meisten Rechtsgeschäfte ist ein schriftlicher Vertrag gar nicht erforderlich.

Die Schriftform ist nur bei Streitigkeiten hilfreich, den Streit beizulegen.

Wenn aber eine der Parteien die Schriftform verlangt, hat es ja keine übereinstimmende Willenserklärung gegeben.

Verträge können auch mündlich gültig sein. Also natürlich auch per WA.

Das Problem hier dürfte eher sein: Wenn er das schon nicht machen will, dann würde ich Bedenken haben, dass er hinterher nicht bezahlt.

Da, der Vertrag besteht, haben beide Seiten bei Nichteinhaltung die Möglichkeit (mit Erfolg) zu klagen. Und Du kannst da leider mehr verlieren.

Hängt von genauen chatverlauf ab.

Grundsätzlich könne Verträge via WhatsApp wirksam sein.

Verträge sind formfrei, d.H. auch per WhatsApp lassen sich rechtsgültige Verträge schliesen.

Das selbst mündliche Verträge gelten hast du bereits einen Vertrag der ausreichend ist. Den bist du eingegangen zu den genannten Bedingungen.
Dafür haftest du auch wenn du in nicht erfüllst.

Was immer ihr ausgemacht habt.