Wie sieht die Rechtsgrundlage beim Privatverkauf aus?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Den Brief vom Inkasso-Unternehmen kann dein Freund ignorieren. Er muss nichts zahlen. Worauf er reagieren müsst, wäre eine Klage oder ein Mahnbescheid, der vom Amtsgericht ausgestellt wurde.

Zum Fall:

1. Das Versandrisiko bei einem Privatkauf trägt der Käufer. Der Verkäufer ist aus dem Schneider, sobald er die Kaufsache an das Versandunternehmen übergeben hat. Das regelt § 447 BGB. Hat dein Freund also die Sache unbeschädigt der Post übergeben, dann trägt von da an nur noch der Käufer das Risiko.

2. Wenn der Käufer meint, die Sache sei schon vorher geöffnet worden bzw. dein Freund hätte sie in einem geöffneten oder beschädigten Zustand der Post übergeben, dann muss er das beweisen können. Die Beweislast liegt nicht bei deinem Freund, sondern bei dem Käufer.

FAZIT:

Sage deinem Freund, er soll nicht auf die Forderung des Inkasso-Unternehmens reagieren. Der Käufer hat das wahrscheinlich nur gemacht, um ihm Angst einzujagen und ihn zur Bezahlung einer nicht geschuldeten Summe zu bringen.
Wenn der Käufer wirklich der Ansicht ist, er sei im Recht und müsste das Geld bekommen, dann wird er einen Mahnbescheid beantragen oder deinen Freund verklagen. Allerdings wird er diese Klage wahrscheinlich nicht gewinnen, denn er ist in der Postion, seinen Anspruch beweisen zu müssen. Das kann er, denke ich, nicht.

Problematisch könnte es nur werden, wenn dein Freund irgendwie durch die hinterher geschriebenen Nachrichten zugegeben haben sollte, dass er die Packung geöffnet hat. Falls er nicht ausdrücklich erwähnt hat, dass er die Sache unbeschädigt versendet hat, dann würde ich ihm raten, den Käufer nochmals anzuschreiben und klarzustellen, dass die von ihm gemachten Angebote nur aus reiner Freundlichkeit geschehen sind und ohne Anerkennung jeglicher Rechtsansprüche, insbesondere deswegen, weil er sich nichts zuschulden kommen lassen hat.

Ein Inkassounternehmen ist keine Behörde. Die schreiben nur belanglose Briefe. Vermutlich arbeiten sie für den Käufer sogar kostenlos.

Würde ich an deiner Stelle ignorieren.

Sollte ein Mahnbescheid vom Amtsgericht kommen, widersprichst du. Dann passiert auch nichts.

Gibts einen Kaufvertrag? Ein Chat von FB gilt nicht als gültiger Kaufvertrag bzw. Fernabsatzvertrag oder ähnliches!

Wenn es nur via FB abgewickelt wurde, kann es ignoriert werden. Sollte tatsächlich ein Mahnbescheid kommen, einfach widersprechen - der Käufer kann ja keinen Vertrag nachweisen und hat somit auch kein Widerrufsrecht, Gewähtleistung, Garantie etc.

franneck1989  11.03.2016, 11:54

Ein Chat von FB gilt nicht als gültiger Kaufvertrag

Sagt wer?

Fechnis  11.03.2016, 12:03

Ein digitale Unterhaltung gilt nach wie vor, als gesprochenes Wort. Zwar gibt es mündliche Verträge, welche aber nicht die Sicherheiten bieten als ein schriftlicher Vertrag. Insbesondere werden bei einem solchem "Vertrag" keine Bedingungen festgelegt, welche rechtlich in diesem Ausmaß verfolgt werden - so die Regel. In dem Zusammenhang der geschildert wurde, braucht sich der Verkäufer keinerlei Sorgen machen.

franneck1989  11.03.2016, 12:13
@Fechnis

Ein digitale Unterhaltung gilt nach wie vor, als gesprochenes Wort

Nein. Solch eine Unterhaltung könnte durchaus die Textform erfüllen.

Zwar gibt es mündliche Verträge, welche aber nicht die Sicherheiten bieten als ein schriftlicher Vertrag.

Es ist und bleibt aber ein Vertrag.

Insbesondere werden bei einem solchem "Vertrag" keine Bedingungen
festgelegt, welche rechtlich in diesem Ausmaß verfolgt werden - so die
Regel.

Welche Regel?

Wenn nichts gesondert vereinbart wird, gelten die allgemeinen Grundsätze der Schuldverhältnisse

Schau dir mal die §§241ff. und §§433ff. BGB an. Steht dort irgendetwas davon, dass das nur für schriftliche Verträge gilt?

In dem Zusammenhang der geschildert wurde, braucht sich der Verkäufer keinerlei Sorgen machen.

Aber nicht aus dem von dir geschilderten Grund.

Hicks 
Fragesteller
 11.03.2016, 12:32
@franneck1989

Aber wenn der Verkäufer auch schriftlich bei Facebook den Käufer lösungen angeboten hat, dieser die aber nicht animmt ? Soll der Käufer trozdem im Recht sein ? Er hat auch der Inkasso eine Falsche Summe genannt ? Ist der Verkäufer bei so einen Privat verkauf über Facebook überhaupt verpflichtet den Käufer irgendwelche garantie ansprüche zu stellen ? Er kann ja noch nicht mal beweisen, das die Verpackung durch den Verkäufer beschädigt wurde, im gegenteil der Verkäufer hat Fotos von der Ware vor dem Versand. Man sieht eindeutig, das der Schade nach der Versendung entstanden ist, d.h doch das der Käufer, wenn er die Ware vom DHL Boten bekommt vorher sich das Paket angucken sollte bevor er es animmt.

mepeisen  11.03.2016, 15:04
@Hicks

Soll der Käufer trozdem im Recht sein ?

Hat niemand hier behauptet.

kevin1905  11.03.2016, 12:52

Ein Chat von FB gilt nicht als gültiger Kaufvertrag bzw. Fernabsatzvertrag oder ähnliches!

Ein Kaufvertrag ist JEDE übereinstimmende Willenserklärung bei dem über den Austausch von Ware/Dientsleistung X zu Preis Y Übereinkunft getrofften wurde.

Übereinstimmung kann durch nicken, winken, synchronfurzen, Augenkontakt, Facebook oder einen schriftlichen Vertrag erklärt werden.

  • Widerrufsrecht gibt es bei Kauf von Privat grundsätzlich nicht.
  • Garantie räumt ein Hersteller (nicht der Händler) ein oder eben nicht.
  • Gewährleistung schuldet auch der Privatverkäufer, wenn er nicht nachweisen kann diese EXPLIZIT ausgeschlossen zu haben.

Ich würde es aussitzen wollen!

Für mich ist das ein linkes Vorgehen!? Wie kann man sich erst nach 14 Tagen melden, wenn die Verpackung beschädigt war..er hätte es gleich bei der Annahme beanstanden sollen. Desweiteren für 45 € ein Inkasso einzuschalten finde ich irrsinnig. 

Schau doch mal nach, ob es dieses Inkasso tatsächlich auch gibt? Vllt. betreibt er ja selbst?

Solange du keinen Mahnbescheid bekommst..solltest du auch nicht reagieren!

Ganz einfach: nichts machen und nicht auf die Briefe reagieren. Wenn sich die Sache dann nicht von selbst erledigt einen Anwalt einschalten.

mepeisen  11.03.2016, 14:43

Die Anwaltseinschaltung vorher androhen. Nach dem Motto "Wenn du keine Ruhe gibst und mich weiterhin belästigst, schalte ich auf deine Kosten einen Anwalt hinzu und ich werde auf deine Kosten vor Gericht eine negative Feststellungsklage einreichen."

Dann ist auch gesichert, dass der Käufer die Anwaltskosten am Ende bezahlen muss.