Käufer erhält defekte Ware wer ist Schuld?

2 Antworten

Da bist Du im Irrtum. Eine der Nebenpflichten des Verkäufers ist es, die verkaufte Ware so zu verpacken, dass die Ware nicht beschädigt werden kann. Und das ist bei einem Ferneher ganz schwierig. 'Wenn Du nicht nach der Verpackungsordnung verpackt hast, kommt der Versanddienstleister auch für keinen Schaden auf. Hättest Du Das Paket mit gutem Gewissen vom Tsch auf Steinfließen werfen können? Sicher nicht, aber das muss ein Paket aushalten, da es ja mal vom Band rutschen kann. Auch entsprechende Aufkleber "Vorsicht zerbrechlich" sind sinnlos, weil Maschinen das nicht lesen können.

Wenn Dich der Käufer verklagen sollte, bekommt er recht. Bei so einem Artikel hätte ich auf Abholung bestanden.

Moin,

ja, du kannst dich auf 447 BGB berufen. Der Verkäufer wollte ja den Versand.

miezepussi  02.10.2018, 06:28

Ach, in dem § steht, dass man die Ware nicht sicher verpacken muss?