Darf der Käufer einer privat verkauften Ware diesen zurückgeben?
ich brauch mal euer Schwarmwissen in einer aktuellen Angelegenheit.
Ich habe Heimkinoanlage über Ebay Kleinanzeigen verkauft und der Käufer hat nun über den PayPal Käuferschutz diesen Kauf angefochten und darf jetzt wahrscheinlich diese Ware wieder an mich zurücksenden und erhält dann den vollen Verkaufspreis zurück.
Das sehe ich aber absolut nicht ein, ich habe die Ware mit meiner Partnerin vor dem Verpacken auf Herz und Nieren geprüft und keine Mängel festgestellt, auch während der Benutzung der Anlage über 4 Jahre, hatte diese nie einen Defekt oder ähnliches.
Doch plötzlich nach Ankunft der Ware, soll ein Defekt aufgetreten sein, welchen ich wie gesagt nie hatte und daher auch nicht erklären kann.
Die Ware war ordnungsgemäß Verpackt, daher ist eine durch den Versand verschuldete Entstehung ausgeschlossen.
Der Verkauf war ein Privatverkauf bei dem ich im Inserat ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass eine Rücknahme ausgeschlossen sei.
Denn wer weiß, ob dieser Defekt nicht vom Käufer entstanden ist und nun darf er die Ware Defekt an mich zurück geben ? Das scheint mir extrem ungerecht und da möchte ich notfalls auch gerne mit einem Anwalt dagegen vorgehen!
Wie bewertet Ihr den Sachverhalt? Evtl. gibts hier ja ein paar die im Thema Recht fit sind und mir hier eine fundierte Antwort geben könnten.
5 Antworten
Hast du Garantie, Gewähr und Rücknahme in der Anzeige Rechtsgültig ausgeschlossen? Dann hat er dazu kein Recht.
Nein? Dann hast du die Arschkarte.
Wer als Verkäufer diese Käuferschutzsachen akzeptiert ist letztlich selber Schuld. bei Paypal genauso. Man begibt sich zu 100% in die Hand potentieller Betrüger.
Ja ich habe eine Rücknahme im Inserat deutlich ausgeschlossen !
Weil der Käufer sonst sowohl einen Gewährleistungsanspruch hat wie auch die Möglichkeit des Widerrufs.
Hmmm. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung meistens vom Hersteller. Muss man nicht geben, also muss man die nicht ausschließen. Rücknahme müssen Privatverkäufer auch nicht anbieten.. Warum also ausschließen? Eher kontraproduktiv. Jetzt bekommt der Käufer sein Geld wieder und müsste die Ware noch nicht einmal zurückschicken. Schließlich wurde ja die Rücknahme ausgeschlossen.
Lediglich die Sachmangelhaftung sollte man (richtig!) ausschließen.
Du bietest freiwillig PayPal an, ergo hast Du alle Richtlinien und Nutzungsbedingungen gelesen und ihnen bedingungslos zugestimmt.
Dazu gehört auch, dass ein Käufer bis 180 Tage nach dem Kauf das Recht hat, einen Käuferschutzfall zu eröffnen; das wolltest Du ja so und dafür hast Du ja auch noch die Gebühren bezahlt.
Und jetzt siehst Du ja, wozu das geführt hat:
PayPal friert sofort das Geld ein, Du kommst nicht ran.
Auch dem hast du zugestimmt.
Du darfst nun abwarten, wie PayPal in diesem Fall entscheidet.
Und es ist eigentlich auch bekannt, dass PayPal erfahrungsgemäß in 99,9% aller Käuferschutzfälle auch tatsächlich für den Käufer entscheidet.
Es bleibt Dir dann natürlich unbenommen, Deine Forderung zivilrechtlich gegen den Käufer durchzusetzen.
nur hat es einen Sinn ?
Das weiß ich nicht, das müsstest Du entscheiden.
Sinnvoller ist es, als Privatverkäufer niemals PayPal anzubieten.
Wenn man aber kein PP anbietet dann wird man direkt als Betrüger abgestempelt und bekommt seine Ware nie verkauft…
Da habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht, aber wenn Du meinst...
Ich habe letztes Jahr einige Artikel über EBK verkauft, einfach mal den Keller leer gemacht. Ich biete Grundsätzlich nur Überweisung an. Und da hat nur einmal ein Käufer gesagt das er das nicht macht. Auch die Käufer haben Verständnis dafür das es genug Betrüger gibt, die Paypal ausnutzen.
Es ist sicherlich auch eine Frage des Wertes. Für nen 20er riskiert man das gerne, bei über hundert Euro würde ich auch vorsichtig werden.
Bei einem Verkauf von Privat an Privat gibt es kein Widerrufsrecht.
Ein Defekt sofern nicht angegeben und tatsächlich vorhanden steht auf einem anderen Blatt, dazu kann ich aber nix weiteres sagen, da ich nur deine Schilderung kenne, nach dieser Schilderung bist Du im Recht.
Punkt.
Da gebe ich dir recht.
Ist halt immer eine Frage der Beweisbarkeit.
Der Verkäufer sagt, es war alles ok, der Käufer sagt, es war defekt.
Das wäre dann ein verschwiegener Mangel der zur Rückabwicklung führen kann.
ja, sieht PP Käuferschutz wohl anders und das ärgert mich extrem, da ich zu 100% weiß, dass die Anlage keinerlei Defekt hatte. Nun darf der Käufer sie mir defekt zurück schicken, bekommt den vollen Preis zurück und ich darf die Anlage defekt für weniger Geld verkaufen, das scheint mir extrem ungerecht..
…und warum bietest Du dann einen Kauf über PP an ?
Naja weil ich nichts zu befürchten hatte. Es war meinerseits ein 100% korrekter und fairer Verkauf also wollte ich das eben auch so zeigen
Rückgabe wegen Defekt kann man nicht ausschließen, außer man hatte klar als solches verkauft.
Du unterstellst ihm, er hätte geschrottet..er unterstellt Dir, Du hast Schrott geschickt.Defekt bei Transport ist auch nicht auszuschließen, nein.
Da hat er die besseren Karten bei PP
ja, das möchte ich aber nicht akzeptieren, einfach weil ich zu 100% weiß dass die Ware keinerlei Defekt hatte und nun hat sie einen und ich soll sie zurücknehmen und kann sie wieder defekt verkaufen, sicherlich nicht!
Tja Das kann im grunde nur Post oder eben dann der Empfäger sein
er hat im Grunde die Beweislast
Warum sollte man eine Garantie oder eine Rücknahme ausschliessen? Das ist doch völlig überflüssig.