Privatverkauf. Shpock. Bin ich im unrecht?

5 Antworten

Lass sie labern. Die kann dir garnix. Du hast ihr das Produkt gegeben, somit ist es kein Betrug. Erst recht nicht wenn sie es getestet hat

Grundsätzlich kann sie einen Sachmangel geltend machen, muss aber nachweisen, dass

  • es sich wirklich um einen Mangel und nicht um eine typische Eigenschaft dieses Geräts handelt und
  • dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
  • Ebenso hätte sie das durch das Testen ebenfalls herausfinden können und müssen. Dann müsste sie dir explizit arglistige Täuschung nachweisen

Du hast gute Karten.

Betrug kann ich beim besten Willen nicht erkennen


Breeeezable 
Fragesteller
 20.03.2015, 10:47

Zuerst mal danke für die Antwort! Ja sie hat es angeblich von einem Spezialisten testen lassen, welcher meinte, dass die durch Staub& Dreck zustande kam. Aber es kann doch nicht von einem Tag auf den anderen so schlimm werden, dass man NICHTS mehr hört beim telefonieren. Als ich das Handy hatte war es eigendlich auch immer leiser als mein jetziges. Dachte aber es ist normal. Störgeräusche waren nie vorhanden. & verstanden hab ich auch immer alles..

franneck1989  20.03.2015, 10:50
@Breeeezable

Ich gehe davon aus, dass sie einfach dreist herum lügt, um den Kaufpreis zu drücken oder eine Rücknahme zu erreichen. Aber auch wenn wir davon ausgehen, dass der Mangel tatsächlich so besteht, greift §442 BGB: Sie hatte die Möglichkeit zum Testen, daher würdest du nur haften, wenn du den Mangel kanntest und absichtlich verschwiegen hast.

Breeeezable 
Fragesteller
 20.03.2015, 10:52

Aber wie kann ich das beweisen das ich von dem angegebenen schweren Mangel nichts wusste.? (Was auch wirklich so ist. Wollte niemanden täuschen etc.)

franneck1989  20.03.2015, 11:16
@Breeeezable

Du musst gar nichts beweisen. Wenn, dann müsste das die Käuferin tun, aber das wird eher aussichtslos für sie sein

@ Breeeezable

Insofern hast du das richtige getan, indem du das Handy persönlich verkauft hast.

Du hättest dir das ganze Theater trotzdem sparen können, wenn du dir vom Käufer (auf einer Kopie deiner Anzeige) hättest bestätigen lassen:

Dass er der Handy getestet hat, es funktioniert hat und er es so gekauft hat und er später keine Ansprüche mehr an dich stellen kann. Ebenso den Geldbetrag mit Datum und deiner Unterschrift. Davon dem Käufer auch eine Kopie mitgeben.

So macht man das, dann kann dir keiner mehr hinterher was wollen oder dir wie in deinem Fall noch Betrug unterstellen.

In dem Fall gilt "gekauft wie gesehen". Laß die mal anzeigen gehen, da kommt nix bei raus. Du hast alles richtig gemacht.

Nein, du hast alles richtig gemacht!