Rücknahme gewährleistet? eBay Kleinanzeigen?

5 Antworten

Kein Kaufvertrag? Das war sehr ungeschickt von euch

Ist egal, ob die Klausel in der Anzeige stand, relevant ist der schriftliche u unterschrieben Vertrag.

Auch als Privatverkäufer kann man in die Gewährleistung genommen werden, außer man setzt einen Vertrag auf, wo genau das ausgeschlossen wird.

Nehmt die Kiste zurück. Oder lasst es auf einen Rechtsstreit ankommen

wiedumirichdir 
Fragesteller
 08.07.2019, 19:28

Er wollte so schnell wie möglich weg und hatte keine Zeit und meinte passt doch sie haben Geld ich Auto

wiedumirichdir 
Fragesteller
 08.07.2019, 19:29
@wiedumirichdir

Auto zurück nehmen würde bedeuten dass er seine 350€ wiederbekommt und 400€ abschleppgebühren ebenfalls zu zahlen sind

Maleficent666  08.07.2019, 19:29
@wiedumirichdir

War dennoch sehr unklug. Du hättest ja was schreiben können, bevor er kam u ihn einfach unterschreiben lassen.

Maleficent666  08.07.2019, 19:30
@wiedumirichdir

Tja, da müsst ihr jetzt streiten

wiedumirichdir 
Fragesteller
 08.07.2019, 19:30
@Maleficent666

Er war ja nur der der holt der Käufer ist irgend ein Afrikaner der irgendwo ist

Maleficent666  08.07.2019, 19:31
@wiedumirichdir

Er hätte im Auftrag unterschreiben können.

Das ist eine uralte Betrugsmasche,

nach dem Kauf werden noch irgendwelche Mängel an den Haaren herbeigezogen und dann versucht Gelder zu erpresse.

Die Polizei ist da auch komplett raus, sowas läuft alles über Zivilrecht, für so eine Kinderkacke ist die Polizei nicht zuständig.

Außerdem was will man schon bei 350 Euro kaufpreis erwarten.

Ist natürlich ungeschickt nichts schriftlich festzuhalten. Sowas würde ich auf jeden Fall immer schriftlich machen – egal wie eilig es eine Partei hat. Ansonsten kauft halt jemand anders das Auto.

Für die Klimaanlage musst du nicht geradestehen – es ist ja offensichtlich für einen Interessenten, dass das Fahrzeug keine Klimaanlage hat. Abgesehen davon hast du ja offensichtlich nichts von einer Klimaanlage in der Anzeige geschrieben und es ist ja jetzt auch kein versteckter Mangel, den du arglistig verschwiegen hast.

Theoretisch ist natürlich das Abstellen deines alten Fahrzeugs auf irgendeinem privaten Gelände nicht dein Problem, sondern das des neuen Käufers. Aber du hast ja leider gar nichts in der Hand, dass du das Fahrzeug tatsächlich verkauft hast. Insofern könnte hier noch etwas auf dich zukommen, falls das Fahrzeug tatsächlich auf dem Gelände einer dritten, eigentlich unbeteiligten Personen steht. Wenn das Fahrzeug jetzt gar noch auf dich angemeldet ist, wird natürlich bei Überprüfung, wem denn das fremde Fahrzeug gehört, alles auf dich hinweisen… bei 350 € Verkaufspreis ist das Fahrzeug ja auch nicht gerade mehr ein Wertgegenstand. Wenn der neue Verkäufer das Fahrzeug jetzt aufgrund der fehlenden Klimaanlage als so uninteressant und wertlos erachtet, dass es hauptsächlich billig entsorgen will, könnte er es natürlich irgendwo einfach hingestellt haben…

Das für dich Beste wäre, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist. Wenn es das nämlich beim Verkauf nicht war, bin ich fast sicher, dass es gemäß der bisherigen Konstellation des Verkaufs zu weiteren Ärgernissen kommt, weil das Fahrzeug weiter auf dich angemeldet bleibt und die Versicherung weiter auf dich läuft…

T3Fahrer

wiedumirichdir 
Fragesteller
 10.07.2019, 01:56

Ne zum Glück ist Auto schon abgemeldet gewesen.

Das sollte dann eigentlich sein Problem sein. Du trägst ja nicht die Verantwortung dafür, was er mit dem Auto macht, dass er gekauft hat während es sich in seinem Besitz und Eigentum befindet. Das ist meiner Auffassung nach sein Problem.

Die Problematik mit der Klima ist spannend. Sowas sieht man eigentlich als Käufer.

Die Anzeige mit dem Gewährleistungsausschluss würde ich definitiv aufheben.

Wieso Abschleppkosten? War die Kiste etwa noch angemeldet?

wiedumirichdir 
Fragesteller
 08.07.2019, 20:47

Ne abgemeldet . Aber der aber hat es auf Privatgrund dann abgestellt