Ab wann wird eine Drohung/Erpressung ernst im Onlinehandel?

3 Antworten

Nicht über Freunde/Bekannte verschicken - bei Käufen. Das nutzt man eben auch tatsächlich nur an Freunde, etc. Glück gehabt, dass du tatsächlich den Geld zurückbekommen hast.

Strafanzeige wegen Nötigung erstatt und die Sache hat sich erledigt. Forderungen auf dich kannst du einfach abwehren - weil du ja nix bestellst, wenn diese unter deinem Namen bestellt. Muss der Händler erst mal (was er dann nicht kann, da es ja so nicht war) nachweisen, dass du es gekauft hättest.

Nein du hast ja den Chat als Beweis falls das wirklich passiert kannst du sie anzeigen.

Diese Aussage ist Grund genug, sie anzuzeigen