Bewusster Betrug bei Privatverkauf Anwalt Klage Polizei?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sorry, aber ich denke, dass musst du als Lehrgeld verbuchen.

Du musst eindeutig nachweisen, dass er es vor dem Verkauf getauscht hat und nicht du nach dem Kauf. Wenn du keinen Zeugen hast, wirst du vermutlich den kürzeren ziehen.

Bei mir hätten bei dem Übergabeort sämtliche Glocken auf Höchstalarm geläutet.

Esel11 
Fragesteller
 21.04.2020, 09:39

meine Mutter war dabei, aber trotzdem würde es halt dann Aussage gegen Aussage stehen, zwar 2 vs 1 aber ich weiß nicht ob die Familie überhaupt zählt vor Gericht

Der Verkäufer hat dich nicht betrogen! Er hat dir das Gekaufte gegen Barzahlung übergeben und du hattest Gelegenheit, die Ware hinreichend zu prüfen. Das hast du nicht getan, aus welchen Gründen auch immer. Also ist es dein eigenes Verschulden, wenn der Gegenstand nicht deinen Ansprüchen entsprochen hat bzw. anders war, als in der Verkaufsanzeige dargestellt.

Esel11 
Fragesteller
 21.04.2020, 09:35

Es war ein anderer Gegenstand als auf dem Foto und zwar so manipuliert das es einem nicht gleich auffällt, und jz weiß ich auch warum er sich so spät und in der Dämmerung treffen wollte, weil er gehofft hat das ich es nicht sofort bemerke, das ist doch Betrug, man kann doch nicht etwas Fotografiern und zum Verkauf anbieten und dann kurz vorher austauschen wo dann die Hälfte nicht mehr zusammenstimmt ... das ist Vorsätzlicher Betrug!

Mignon5  21.04.2020, 09:39
@Esel11

Nein, ist es nicht! Mit Dämmerung und Dunkelheit hat das alles nichts zu tun! Du hattest trotzdem die Gelegenheit, die Ware zu prüfen. Das hast du unterlassen. Also ist es dein eigenes Verschulden.

Topses  21.04.2020, 09:53

Wenn es so stimmt, wie beschrieben, war es eindeutig Betrug. Sicher war er selber (mit) daran Schul, weil er sich betrogen hat lassen, ohne die Ware zu betrügen. Aber der Verkäufer hat Teile getauscht und es verschwiegen, Übergabeort und -umstände so gewählt, das der Käufer es hoffentlich nicht bemerkt, usw. Also klarer Betrug. Der Käufer muss es hlat nur nachweisen können.

Mignon5  21.04.2020, 09:56
@Topses

Nein, der Fragesteller hat dem Treffen (Ort und Zeit) zugestimmt und hat die Ware nicht ausreichend geprüft, obwohl ihm der Verkäufer Gelegenheit gegeben hat. Das ist laut Strafgesetz kein Betrug. Eine Anzeige würde nichts bringen.

Topses  21.04.2020, 09:58
@Mignon5

Letzten Satz stimme ich dir zu.

Erstmal gehst du zur Polizei und erstattest Anzeige wegen Warenbetrugs. Das kostet erstmal nichts. Dann schaust du, was die Staatsanwaltschaft daraus macht. Nicht gleich einschüchtern lassen.