Privatverkauf auf eBay Kleinanzeigen, jetzt droht mir eine Zivilrechtliche Anzeige?

13 Antworten

Ich will hier auch nochmal ein paar Dinge präzisieren. Die Käuferin kann prinzipiell durchaus Anzeige wegen Betrugs erstatten - egal ob an dem Vorwurf was dran ist oder nicht- wobei ich hier nach der Beschreibung überhaupt keine Anhaltspunkte für Betrug sehe. Die Polizei müsste dem dann auch erstmal nachgehen. Aber das wäre dann keine ZIVILRECHTLICHE Anzeige- mit Zivilrecht hat die Polizei nix am Hut. Zivilrecht wäre Rückerstattung und ggf. Schadensersatz und müsste vom Gericht entschieden werden. Unter Umständen kann die Polizei schon mal was telefonisch machen, auch wenn es in der Tat nicht der Regelfall ist (ich arbeite beruflich eng mit der Polizei zusammen). Ein Polizist würde aber niemals von zivilrechtlicher Anzeige sprechen und dich auch niemals auffordern die Ware zurück zu nehmen. Forsche auf jeden Fall mal nach ob es die angegebene Person bei der Polizei gibt und wenn sich herausstellt, dass dich kein Polizist angerufen hat (wovon ich ausgehe) erstatte selber Anzeige wegen Amtsanmaßung gegen unbekannt. Auch bei unterdrückter Nummer lässt sich der Anrufer ermitteln und wird eine ordentliche Strafe bekommen.

Die Polizei ruft an,um dir dass mitzuteilen ???

DAS hört sich für mich sehr nach Betrug an.

Die Polizei meldet sich bei so was nicht telefonisch,sondern das geht nur schriftlich.

Lass dich auf nichts ein,pack den ganzen Schriftverkehr ein und geh deinerseits zur Polizei.

Konntest du die Telefonnummer des "Polizisten" auf deinem Display sehen?

Dann notier auch diese und nimm sie mit

Natürlich war die Nummer unterdrückt, aber Name des Polizist sowie zuständige PI sowie Durchwahl hat er mir mitgeteilt.

@Pusteblumenmadl

Gut,dann kann die Polizei vor Ort bei dir das überprüfen.

Ich kann mich auch als Oberwachtmeister Müller melden,mit einer Durchwahl,die im I-Net bei jedem Eintrag einer Polizeistation steht.

( Schau mal im I-Net bei Polizeistationen in deiner Nähe...da stehen überall Telefonnummern)

Alleine die unterdrückte Nummer ist zu 100% ein Anzeichen,dass DAS gefakt ist.

Lass dich nicht verarschen !

Da versucht dich einer TOTAL über den Tisch zu ziehen !!!

@Woelfin1

PS : Und so,wie ich die Käuferin einschätze,hatte die die identische  Rahmentrommel kaputt zu Hause,und wenn du dich jetzt auf Rückabwicklung einlässt,schickt sie dir ihre alte,kaputte zurück,bekommt dann auch noch das Geld dazu und grinst sich eins

zurücknehmen, geld erstatten und beim nächsten mal NUR noch barzahlung bei abholung anbieten. kleinanzeigen ist  praktisch ein flohmarkt, es ist nicht vorgesehen, dass ein käufer geld überweist und der verkäufer dann die ware verschickt. hast du dir nicht die kleinanzeigen beschreibung durchgelesen?

eBay Kleinanzeigen ist ein Online-Marktplatz und funktioniert wie der Anzeigenteil in Ihrer Tageszeitung. Käufer und Verkäufer kommen zusammen, verhandeln, kaufen und verkaufen.

eBay Kleinanzeigen nimmt nicht an der Transaktion teil. In den meisten Fällen wird die Ware persönlich abgeholt bzw. die Dienstleitung erbracht und vor Ort bar bezahlt.

Dies ist auch die sicherste Art der Abwicklung.

Deswegen werden auf eBay Kleinanzeigen auch keine
persönlichen Daten abgefragt. Die Registrierung erfolgt unter Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passwortes. Persönliche Daten wie Name, Adresse oder Telefonnummer übermitteln die Vertragsparteien, wenn sie sich über die Abwicklung einig geworden sind, direkt.

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/sicherheitshinweise.html

Glaubew doch nicht so einen Mist! Der Käufer will Dich betrügen. Die Polizei ruft niemals bei Dir an, wen  jemand eine Anzeige aufgeben möchte. Der Anruf war von Käufer getürkt.

Du hast richtig gehandelt. Erst die Ware zurück, dann das Geld. Lass Dich nicht einschüchtern. Schreibe dem Verkäufer, dass Du deren Polizeirevier angerufen hast und dort nichts über eine Anzeige bekannt ist.

Wenn die Ware, die Du zugesendet beklommst, nicht im ursprünglichen Zustand ist, zahlst Du keinen Cent zurück.

Ich würde an deiner Stelle zum Ortsansässigen Amtsgericht gehen.
Dort bekommst du IMMER kostenlose Rechtsberatung.

Danach kannst du selbst entscheiden, wie du weiter fortfahren möchtest.