Privatverkauf- Ware aus Umschlag entwendet und geöffnet?

3 Antworten

Du warst verantwortlich bis Du die Sendung an den Frachtführer übergeben hast. Damit ist auch die Gefahr auf den Käufer übergegangen (§ 447 BGB).

Voraussetzung: Du bist nicht eigenmächtig von der vereinbarten Versandart (versichert) abgewichen.

flusenfischen 
Fragesteller
 23.03.2017, 19:45

Nein es war ein "normaler" Versand abgemacht. Mit dem selben Einwurf wurde ein so ähnlicher Artikel versendet. Dieser ist heile und vollständig angekommen.

Wenn der Käufer keinen versicherten Versand möchte/bezahlt, dann kann Ware leider immer verloren gehen. 

Du kannst bei der Post in der Filiale mal nachragen und dort ermitteln lassen. 

Generell hast du keine Verpflichtung mehr, da du die Ware ja offenkundig verschickt hast. Es ist leider das Pech des Käufers, dass nun nichts angekommen ist. Da kannst du auch nichts für.

Ich empfehle einen Besuch im nächsten Briefsortierzentrum. Dann weiß man, wieso Metallteile oder andere Dinge wie Perlenketten nie beim Empfänger ankommen.
Eine riesige "Waschmaschine" schmeißt die Briefe zum Vorsortieren aus den Schlitzen... Deswegen fallen auch alle Schokoriegel beispielsweise aus der Verkaufsverpackung raus!

http://www.dpdhl.com/de/presse/medienservice_regional/2016/12/20-jahre-briefzentrum-frankfurt.html


Lese dazu mal auf FB Deutsche Post die Kundenbeiträge - da schlackern Dir die Ohren und Du gibst deinem Kunden von eBay möglicherweise Recht.