Privatverkauf Rechte und Pflichten
Ich hatte eine Anzeige bei Ebay Kleinanzeigen geschaltet. Hatte auch deutliche Bilder und Beschreibung hochgeladen. Interressent kam vorbei, hat sich die Ware angesehen, wir haben uns preislich geeinigt, abends hat er die Ware dann abgeholt und bezahlt. Nächsten Tag hat er sich gemeldet und gesagt er möchte sein Geld zurück ( 50€ ) und ich soll doch bitte die Ware wieder zurücknehmen ( selber abholen ). Wenn ich das nicht tue, will er mich anzeigen wegen Betrug. Was soll oder kann ich jetzt machen? Ich habe nicht vor die Ware zurück zu nehmen.
7 Antworten
Wieso will er dich wegen Betrug anzeigen? Du hast die Ware korrekt beschrieben, er hat sie persönlich abgeholt und dabei gesehen. Da Gerümpel gehört ihm. Du musst da nix zurück nehmen.
Soll er sich lächerlich machen und dich anzeigen.
Melde dich bei ihm, am besten schriftlich, und erkläre ihm, wenn er dir noch einmal droht, dich wegen Betruges anzuzeigen, würdest du ihn wegen Nötigung anzeigen.
Es ist ha auch kein Betrug!
Und Rückgabe ist nur dann einforderbar, wenn der Käufer arglistig getäuscht wurde.
Der Verkäufer hat aber Alles gesagt, und will das Zeug nicht zurück.
Der Kauf kann rückabgewickelt werden, wenn es sich z.B. um einen arglistig verschwiegenen Sachmangel handelt.
Ansonsten gilt hier tatsächlich: gekauft wie gesehen.
Von Betrug (Strafrecht) kann nicht die Rede sein, wenn Geld und Ware den Besitzer wechsleten.
Von zivilrechtlicher Sachmängelhaftung bei arglister Täuschung über einen bekannten Mangel oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft , die den geprellten Käufer zu Vertragsrücktritt und Kaufpreiserstattung nebst Schadenersatz berechtigen, durchaus.
Wenn man denn wüsste, worum es eigentlich geht...
G imager761
Er hat sich die Ware angesehen und gekauft; fertig. Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen bei Privat. Wo soll der Betrug sein?
Ich habe vorher extra nochmal gemessen und kam auf das selbe Ergebnis.
Weder würde es sich um Nötigung handeln, noch ist die Rückabwicklung völlig ausgeschlossen.