Privatinsolvenz und Arbeitgeberwechsel
Im Juli beginne ich in einem anderen Bundesland eine neue Arbeit und mein Arbeitgeber ist zugleich mein Vermieter. Mein Vertrag kommt voraussichtlich morgen mit der Post ins Haus geflattert. Ich habe meinem AG bisher nichts von der Inolvenz erzählt, wozu auch? Einen Verwalter habe ich noch nicht, warte aber tgl auch das Schreiben von Gericht (das 1. habe ich schon das die Inso weitergeführt wird). Nun mache ich mir natürlich Sorgen, gerade auch weil es ein kleiner AG ist (ca 60 Angestellt, wahrscheinlich keine Erfahrung mit Pfändung etc.) und dazu noch Anthroposophen. Mein AG bekommt ja automatisch Nachricht, aber irgendwie .. Im Moment müsste ich es telefonisch mitteilen, andererseits ...
Wie habt Ihr das u. U. gehandhabt? Mein jetziger AG ist ein großer und hat Erfahrung damit und es war nie ein Problem, aber wenn man neu anfängt macht soetwas ja nicht gerade den besten Eindruck.
6 Antworten
Eine Pfändung ist kein Kündigungsgrund - auch wäre es nicht zulässig vom ArbN Kosten für die Durchführung der Pfändung in Rechnung zu stellen - eine solche einzelvertragliche Formulierung wäre unwirksam, da gem § 840 ZPO der ArbG die Kosten zu tragen hat und es daher an einer Rechtsgrundlage fehlt, diese Kosten auf den ArbN abzuwälzen.
Innerhalb der Probezeit wäre natürlich eine Kündigung auch ohne Gründe möglich - aber Pfändungen sind heutzutage nicht so außergewöhnlich - und schon gar nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens...
Hat der Schuldner Nachteile zu befürchten, falls der Arbeitgeber von der Insolvenz erfährt, (z.B. durch Kündigung in der Probezeit aufgrund der Insolvenz oder Mobbing durch den Arbeitgeber bzw. Arbeitskollegen), kann mit dem Insolvenzverwalter auch eine andere Regelung getroffen werden, als die Standardvariante, daß der ArbG den pfändbaren Teil abführt.
Insolvenzverwalter = Treuhänder
Ich habe gehört, dass Insolvenzverwalter das ablehnen können und den ArbG in jedem Fall informieren wollen?
Das ist richtig - der Treuhänder kann das auch ablehnen - aber ein Versuch wäre es wert...
(ca 60 Angestellt, wahrscheinlich keine Erfahrung mit Pfändung etc.)
Keine Sorge, Dein neuer AG wird sicher reichlich Erfahrung mit Pfändungen haben und nicht glücklich sein.
Es gab doch bisher keine Veranlassung es ihm mitzuteilen. Ich habe erst seit 1 Woche die Zusage und die kam telefonisch!
Dann eilt es jetzt aber. Du weißt jetzt Bescheid und hast jetzt Veranlassung, den neuen Arbeitgeber zu informieren. Je früher Du Bescheid gibst, um so besser ist es für Dich. Du solltest klar angeben können, weshalb Du in Insolvenz geraten bist, wer zuständig für Deine Insolvenz ist und dass diese Situation allenfalls zusätzliche Motivation für Dich bedeutet.
Ich werde ganz gewiss nicht anrufen und von meiner Insolvenz berichten. Am Telefon soetwas zu besprechen ist sicher nicht der richtige Schritt. Ich werde sehen was im Personalbogen erfragt wird und wenn ich dort beginne und hinfahre ein persönliches Gsepräch suchen.
Dann wünsche ich Dir viel Glück beim neuen Arbeitgeber!
Du wirst in die Wohnung einziehen und dann den Job beginnen und dann dem AG Bescheid sagen. Wenn Du Pech hast, wird Deine Arbeit spätestens ab dem Moment sehr kritisch beurteilt und Du wirst relativ rasch in der Probezeit Deine Arbeit verlieren. Dein Chef wird sich hintergangen fühlen.
Der Fairness halber würde ich dem Arbeitgeber vorher die Insolvenz mitteilen. Ich würde um ein persönliches Gespräch bitten, auch wenn es ein anderes Bundesland ist. Wenn du den AG verärgerst bist du sonst schnell innerhalb der Probezeit raus. Das würde ich nicht riskieren.
Also VOR Vertragsunterschrift einen Termin ausmachen und dann auch den Vertrag vor Ort direkt abgeben (wenn man schon mal da ist)
Du solltest Deinen Arbeitgeber informieren, bevor er "offizielle" Post bekommt. Wenn er es von anderen als Dir selbst erfährt, ist der Eindruck garantiert noch schlechter.
Bitte Deinen zukünftigen Arbeitgeber um einen Termin, weil Du noch was mit ihm zu besprechen hast, und lege die Karten offen auf den Tisch.
Informiere Dich selbst vorher, ob es noch Pfändungen geben kann, oder ob nur noch der Insolvenzverwalter beim Arbeitgeber etwas fordern wird. Wenn alles über den Verwalter läuft, ist es einfacher, weil das sehr geordnet abläuft. Der Arbeitgeber muss dann jeden Monat den errechneten Anteil von Deinem Gehalt an den Insolvenzverwalter überweisen. Das ist für ihn alles.
Laß Dich auch vorab beraten, was Dir selbst von Deinem Gehalt bleibt. Dann kannst Du Deinem Arbeitgeber auch in seiner Eigenschaft als Vermieter ein sicheres Gefühl vermitteln. Du kannst ihn auch darauf hinweisen, dass Du natürlich sehr bemüht sein wirst, dass alles gut (in finanzieller Hinsicht) abläuft, da es in der Phase der Privatinsolvenz auch sehr auf Dein Wohlverhalten ankommt - und dass Du in der Zeit sicherlich auch lernst, wie Du mit Deinem Geld haushalten und auskommen kannst!
Ich kann ja keinen Termin vor Vertrgasbaschluss machen, weil er in einem anderen anderen Bundesland ist. In der Insolvenz gibt es keine Pfändungen mehr!!! Ich habe keinen Einfluss auf den Ablauf, er muss den pfändbaren Betrag abführen, mehr gibt es nicht. Nur das muss jeden MOnat neu errechnet werden und das macht arbeit (für den AG).
Wenn Du die Insolvenz angemeldet hast, ist es richtig: es gibt keine Pfändungen mehr. Das fand ich in der Fragestellung nicht eindeutig beschrieben.
Du hast Recht, dass Du auf den Ablauf keinen Einfluss hast: Der Arbeitgeber teilt dem IV mit, was Du verdienst, und der IV teilt dann dem Arbeitgeber mit, was der abzuführen hat. Das muss aber nur dann in jedem Monat neu berechnet werden, wenn das Gehalt von Monat zu Monat unterschiedlich ist. Das hängt natürlich von Deinem Arbeitsvertrag ab.
Dass Du keinen Termin vor Vertragsabschluss machen kannst, weil der neue Arbeitsplatz in einem anderen Bundesland ist, ist meiner Ansicht nach etwas vorgeschoben: Dir stehen doch sicherlich noch Urlaubstage zu. Dann musst Du eben einen davon opfern...
Unehrlichkeit ist der bescheidenste Beginn .
Mit Glück hält man den Vertrag offen ; obwohl sie nicht offen waren über den schlechten Umgang mit Geld .
Unehrlichkeit? Schlechter Umgang mit Geld? Wo lebst du denn? Hast du eine Ahnung aus welchen Gründen heraus man in eine Insolvenz kommen kann?
Es gab doch bisher keine Veranlassung es ihm mitzuteilen. Ich habe erst seit 1 Woche die Zusage und die kam telefonisch!
klar , immer die anderen .
das sagst du, steht doch nirgendwo. du bist scheinbar sehr oberflächliche und verallgemeinerst vieles. vielleicht solltest du da mal gucken
Die Frage eines ArbG nach einer zu erwartenden Pfändung braucht grundsätzlich nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden; Ausnahme wäre ein Arbeitsplatz bei denen ungeordnete wirtschaftliche Verhältnisse eine potenzielle Gefahr für vermögensbezogene Belange des Arbeitgebers darstellen können.
Auch bereits vorher bestehende Gehaltspfändungen brauchen nicht angegeben werden.