Verwalterwechsel bei Eigentümergemeinschaft

3 Antworten

Wenn Ihr noch ein Jahr Zeit habt könnt oder müsst Ihr ihn erstmal abwählen. Dere Beirat ist dann aufgefordert und bekommt das Mandat einen neuen Verwalter zu bestellen. Habe das scho 2 x als Beiratsmitglied mitgemacht. Gibt aber keine Probleme (muss nur den richtigen Nachfolger zu finden)

Wenn der Vertrag zum Ende des Jahres ausläuft, dann muß der Verwalter nicht abgewählt werden. Er darf nur nicht neu bestellt werden. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht. Sollte es dennoch eine solche Klausel im aktuellen Vertrag geben, so ist dieser wohl unwirksam.

Sorry - die Bestellung eines Verwalters kann die ET nicht auf den Beirat delegieren, dazu fehlt der ET die Beschlußkompetenz.

Wenn kein neuer Verwalter ab 01.01.2011 in der nächsten ETV bestellt wird, dann muß eine ausserordentliche ETV (entweder vom Verwalter oder vom Verwaltungsbeirat(svorsitzenden) mit mind. 25% der Zustimmung der ET) einberufen werden, inder dann ein neuer Verwalter bestellt wird.

Wenn kein neuer Verwalter bestellt wird, dann wird vom Amtsgericht auf Antrag (auch nur eines Eigentümers) ein Verwalter bestimmt.

Somit zur eigentlichen Frage. NEIN - der Verwalter lügt, Ihr müsst keinen neuen Verwalter parat haben, wenn Ihr den aktuellen Verwalter nicht wieder wählen wollt. Um unnötige Kosten für eine ausserordentliche Versammlung zu vermeiden, wäre es aber ratsam.

Solltet Ihr doch noch einen alternativen Verwalter bei der nächsten ETV zur Auswahl haben wollen, dann solltest Ihr schnellstens Angebote einholen incl. dem Vertrag, da der ETG der Vertrag des neuen Verwalter in der ETV vorgelegt werden soll/muß?! - Da die ET ja in den Vertrag mit dem neuen Verwalter einsteigen müssen, dazu müssen diese den Inhalt auch kennen. Vorsicht: Jeder Verwalter hat eigene Verträge - die in der Regel inakzeptabel sind. Es ist relativ viel Arbeit, inakzeptable, nachteilige Bestimmungen für die ETG daraus zu löschen.

Somit ist es wohl doch ratsam, einfach den Verwalter nicht neu bestellen und dann in Ruhe neue Verwalter suchen, Verträge sichten und anpassen lassen und in einer ausserordentlichen Versammlung einen neuen Verwalter zu bestellen.

@chriskmuc

Danke für die ausführliche Antwort.

Aber wenn vorher schon auf der Einladung als TOP steht, dass in der Versammlung abgestimmt werden soll, dass der Verwaltungsbeirat die "Erlaubnis" erhält, einen neuen Verwalter zu suchen, ist das dann ordnungsgemäß ?

Muss eigentlich eine außerordentliche Eigentümerversammlung im Beisein des Verwalters erfolgen oder können die Eigentümer unter sich diese Versammlung abhalten ? Bzw. muß der Verwalter zur außerord. Versammlung einladen oder kann das auch der Beirat tun?

@fewolaboe

Was in der Versammlung mehrheitlich abgestimmt wird hat Gültigkeit. Es muss, wenn der Verwalter noch 1 Jahr im Amt ist keine ausserordentliche stattfinden. Nur im Tagesordnungspunkt Bestellung eines neuen Verwalters

@fewolaboe

Pardon, mein Kommentar kommt leider etwas verspätet, da ich erst jetzt auf das Thema aufmerksam geworden bin. Weiß Jemand, ob die Sonder-Eigentümerversammlung zur Tagesordnung "Wahl einer neuen Verwaltung" von dem bisherigen Verwalter geleitet werden darf? Hier kommt außerdem noch dazu, dass der alte Verwalter sich erneut bewerben will.

@ rowie 89

wir hatten eine ähnliche Situation im Jahr 2012.

Unser Verwalter sollte abgewählt werden und 3 weitere Verwaltungsgesellschaften bewarben sich und stellten sich bei der ETV persönlich vor.

Der alte Verwalter hat dann den Versammlungsraum verlassen und dem VB-Vorsitzenden die Leitung übertragen. Das wurde so auch im Protokoll vermerkt. Die Unterstützer des alten Verwalters wollten dies nicht. Sie wollten, dass der bisherige Verwalter weiterhin die ET-Versammlung leitet. Dieser aber sah sich hierzu rechtlich nicht befugt. Er befürchtete, dass die Befürworter einer neuen Verwaltung daraus eine Sache für die Justiz machen könnten und ihm so zusätzlich zum Verlust seines Vertrags Kosten für einen Rechtsstreit entstünden. Der "alte" Verwalter wurde in der Sache von eine RA-Kanzlei beraten.

Wenn sein Vertrag noch ein Jahr läuft, diesen zum Ablauf in der Versammlung kündigen. Den neuen Verwalter - auch wegen Übergabe etc. mindestens 3 Monate vor Frist vorstellen und bestellen. Hierzu wäre aber erneut eine Versammlung notwendig. Diese kann der Verwaltungsrat oder alle Eigentümer verlangen und so die Hausverwaltung dazu auffordern. auch ohne Hausverwaltung einberufen ist möglich, wenn diese sich weigert eine Versammlung einzuberufen. (Außerordentlich)