Arbeiten in Spanien bei Privatinsolvenz
Hallo Spanienkenner und Finanzfüchse!
Ich finde hier auf GF leider nur sehr alte und bei der Suchmaschine meiner Wahl (das allmächtige Ding halt) nichts gescheites, daher meine Frage an Euch:
Ich befinde mich in einer finanziell sagen wir mal prekären Situation und habe mich bereits auf die Warteliste zur Privatinsolvenz setzen lassen. Während einer langen arbeitsfreien Zeit (Krankheit mit anschließender Arbeitslosigkeit) habe ich einen Jugendtraum wiederentdeckt und suche nach Möglichkeiten, in Spanien zu leben. Nun ist dort die Wirtschaftssituation nicht gerade berauschend und vor allem hat sich in den letzten Jahren einiges dort geändert. Ich möchte nicht erst als Rentner dahin, sondern mir schon "zu Lebzeiten" einen Freundeskreis dort aufbauen und auch etwas erleben und so. Also kein Residenter mit Steuern und KV in D während Leben in ES, sondern eben alles dort.
Aktuell habe ich die Möglichkeit, auf Mallorca einen Dauerarbeitsplatz anzutreten. Wie sieht das dann mit der Privatinsolvenz aus? Sollte ich die besser hier beantragen / durchziehen oder kann ich das in Spanien genausogut machen? Früher ging das in ES mal wesentlich schneller als hier. Ist das immer noch so? Wenn ich die Inso in ES beantrage, habe ich ja gleich das Problem mit einem Konto und Mietsicherheit, das wird ja in ES anders gehandhabt, als in D. Wie sieht das aber mit der Anerkennung aus? Was passiert, wenn ich in D die Inso beantrage und nach Eröffnung auswandere? Darf ich das? In D kann ich dann umziehen, aber nach ES?
Hat da mal jemand eine fundierte Info oder eine wirklich gute Internetseite für mich, die auf deutsch oder englisch ist? Für solche Fragen reicht mein Spanisch noch nicht :-( Leider kann ich aber den Job dort nicht monatelang warten lassen...
2 Antworten
Hallo,
es ist schon der Wahnsinn, was hier manchmal geschrieben wird.
Zum einen könntest Du trotz einer in Deutschland laufenden Privatinsolvenz im Ausland arbeiten. Du musst aber berücksichtigen, dass Du immer noch eine Mitwirkungs- u. Auskunftspflicht in Deutschland hast. Der Treuhänder kann Dich z.B. jederzeit einbestellen. Es bietet sich auch an, in Deutschland eine rechtliche Vertretung zu haben, damit Dich Schreiben des Insolvenzgerichts oder des Treuhänders auch zeitgerecht erreichen. Logischerweise musst Du auch die Beträge weiter an den Treuhänder abführen.
Für die Bestimmung der Pfändungsfreigrenzen von Einkommen, das im Ausland erwirtschaftet wird, ist nach der Rechtsprechung das Recht des Staates anzuwenden, in dem das Einkommen erworben wird (vgl. AG Passau, Urt. v. 15. 1. 2009 - 15 C 1980/08).
Wird das Insolvenzverfahren von einem deutschen Gericht eröffnetet und Du verlegst Deinen Wohnsitz anschließend nach Spanien, wird bei dem dort erzielten Lohn die spanischen Pfändbarkeitsgrenzen anzuwenden sein.
Zwar bestimmt sich die Frage, ob ein Gegenstand Teil der Masse ist, nach dem Recht des Eröffnungsstaats (Art. 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. b EUInsVO i.V.m. § 335 InsO), die Frage der Anwendbarkeit der Pfändbarkeitsgrenzen ist hingegen dem allgemeinen Zwangsvollstreckungsrecht zuzuordnen, so dass das Recht des Staates maßgeblich ist, in dem der Gegenstand zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist. Zudem hast Du auch noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Teils der Vergütung nach § 850f Abs.1 ZPO zu stellen, um den spanischen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.
Die andere Möglichkeit ist, dass Du vorher nach Spanien auswanderst und dort die Privatinsolvenz beantragst, was wegen der kürzeren Dauer durchaus interessant sein könnte.
Weitere Informationen findest Du hier: http://privatinsolvenz.org/spanien/
Viel Glück
Na, das ist doch mal eine ordnungsgemäße Antwort! Danke!
Ist zwar auch blöd, wenn in ES die spanischen Sozialhilfesätze zugrundegelegt werden, weil man davon ja wenn's gut läuft gerade mal eine Wohnung bezahlen kann und auch ziemlich dusselig finde ich, dass man erstmal die Gebühren bezahlen muss, die ich ja nicht habe, denn sonst wäre ich ja nicht pleite, aber immerhin: das ist die Info, die ich gesucht habe! Was ich jetzt daraus machen kann, sehe ich dann.
Danke nochmal!
wenn du eine Privatinsolvenz in D hast, kannst du nicht auswandern.Die Befreiung von der Schuld wird bei der geringsten Verfehlung zurück genommen und dann ist eine Insolvenz nicht mehr möglich. Wenn du noch arbeitsfähig bist, mußt du dich arbeitssuchend melden, Bewerbungen vorlegen und immer für das deutsche AA erreichbar sein. Gehst du ins Ausland, wird es Nichts mit der Insolvenz. Übrigens sind Schulden auch hier in Spanien vollstreckbar.
Das stimmt so auch nicht ganz. Wenn die Insolvenz eröffnet ist, ich mich also in der Wohlverhaltensphase befinde, darf ich durchaus quer durch Europa arbeiten und leben. Das deutsche Arbeitsamt hat da auch recht wenig zu melden. Was ich nicht darf, ist, während der Entscheidungsfindung den Wohnort wechseln. Da kann ich nicht einmal innerhalb Deutschlands in eine andere Stadt ziehen. Wohlverhaltensphase heißt aber nicht, still sitzen und auf den lieben Gott warten. Natürlich muss ich nach Kräften Arbeit suchen und einen ausreichenden Verdienst anstreben. Aber niemand verbietet mir, das in Spanien zu tun. Das in Spanien mit recht hohem Kostenaufwand ebenfalls vollstreckt werden kann, weiß ich.
Was aber ist mit meinen "wirklichen" Fragen?