privatinsolvenz schwarzarbeit

2 Antworten

Da die Insolvenz abgeschlossen ist, zumindest nicht in dieser Hinsicht. Nur wegen der Schwarzarbeit an sich. Die wird das Finanzamt interessieren.

auch nicht wenn es raus kamm das sie das insolvenz gericht verarscht hat ? weil sie ja mehr geld hatte als sie haben durfte...

Ich nehme an, mit "aus der insolvenz raus" meinst du, dass die Restschuldbefreiuung erteilt wurde. Diese kann widerrufen werden, § 303 Insolvenzordnung (InsO). Aber nur auf Antrag eines Gläubigers, und nur, wenn die dort genannten Gründe vorliegen. Schwarzarbeit, also Geld verdienen, ohne es anzugeben, könnte ein Grund sein. Aber es bedarf erst des Antrages eines Gläubigers, und über den entscheidet dann das Insolvenzgericht.