Privatinsolvenz bei Wasserschaden?

8 Antworten

Häh? Da fehlt es mal vorne und hinten an Infos.

Was für ein Wasserschaden? Woran? Wer hat den verursacht? Was haft Bafög damit zu tun? Welche Versicherung?

Kein BAföG ist eigentlich unüblich, kein Stipendium auch.

Wozu, mit dem Schaden leben und gut ist. Oder einen Regress prüfen, wenn denn Dein Berater/Makler Dir eine passende Versicherung verweigert hat.

Achso, manchmal lassen die Damen und Herren Bürgermeister auch sammeln für die, die sich Beiträge ersparen.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
WonderBar 
Fragesteller
 02.08.2020, 06:10

Danke

Wenn keine Versicherung für derartige Schäden vorhanden, dann zahlt natürlich auch keine Versicherung!

Da müsste man jetzt auch den genauen Sachverhalt und die Umstände kennen, um eine genauere Einschätzung geben zu können!

klar, sowas nennt man persönliches Pech. Für persönliches Pech zahlt keiner.

Wenn eine Versicherung da ist, und die nicht zahlt, müsste man das hinterfragen.

Es gibt viele Menschen, denen persönliches Pech keiner zahlt.

Du willst damit andeuten, dass der Student bereits eine eigene Immobilie hat in der er wohnt und durch einen Leitungswasserschaden insolvent wird?

Dann kann er immer noch die Immobilie verkaufen, oder vermieten um seine Schulden zu bezahlen.

ABCD1910  30.07.2020, 23:29

Ich denke mal eher, die hat er gemietet. Hätte er seine eigene Immobilie, kann er ja einfach, wenn er das Geld zum Reparieren nicht hat, es so lassen.

Kronos26  31.07.2020, 10:16
@ABCD1910

Wenn er die Wohnung gemietet hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass er wegen einem Leitungswasserschaden insolvent werden könnte. Denn für einen Gebäudeschaden ist immer noch der Gebäude-Eigentümer also in diesem Fall sein Vermieter zuständig.

ABCD1910  31.07.2020, 11:11
@Kronos26

Da steht aber nicht Rohrbruch, sondern Wasserschaden. Kann auch ein übergalaufenes Waschbecken sein, dass dann Parkett beschädigt hat.

Kronos26  31.07.2020, 16:57
@ABCD1910
dass dann Parkett beschädigt hat.

Und dabei handelt es sich um einen Gebäudeschaden. (Ausnahme: der Mieter hätte es selbst auf seine Kosten verlegt).

Aber von einem Parkettschaden, wird man nicht insolvent.

ABCD1910  01.08.2020, 22:56
@Kronos26
Und dabei handelt es sich um einen Gebäudeschaden.

... den der Mieter verschuldet hat und damit bezahlen muss.

Aber von einem Parkettschaden, wird man nicht insolvent.

Je nach Fläche, Art und Wertverlust ist das möglich.

Kronos26  02.08.2020, 00:53
@ABCD1910

Dann hast du wohl in deiner Wohnung vergoldetes Parkett!

Ein Student hat mit Sicherheit keine Wohnung von 100 qm Wohnfläche.