Zahlt Gebäudeversicherung ein Regenwasserschaden der durch undichte Kamineinfassung verursacht wurde?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, es sei denn die Undichtigkeit ist die Folge eines anderen versicherten Schadens (z.B. Sturm). Für irgendwelche Instandhaltungsmängel kommt die Versicherung nicht auf.

"Regen" zählt nicht zu den versicherten Gefahren.

Es gibt verschiedene Arten von „Wasserschäden“

So gibt es beispielsweise:

>>> Regenwasser-Schäden
>>> Leitungswasser-Schäden
>>> Planschwasser -Schäden 
>>> Schmelzwasser-Schäden (Schnee)
>>> usw….

Die Wohngebäude-Versicherung, versichert in der Regel nur Schäden die durch Leitungswasser passieren. 

Es gibt mittlerweile wenige Versicherungstarife auf dem Markt, die auch „sonstige Wasserschäden“ versichern. Zumindest, wenn es Kleinschäden sind .

Du beschreibst jedoch leider einen Fall, bei dem eine Versicherung leistungsfrei ist. 

Wie du selbst geschrieben hast, lag bereits seit längerem ein baulicher Mangel, bzw. ein Instandhaltungsstau vor (undichte Stelle die bekannt war, jedoch wissentlich nicht repariert wurde).  

Die einzig denkbare „Regulierungschance“ die dir zusteht, wurde bereits durch andere Leute hier beantwortet. Nur ein Folgeschaden kann in diesem Fall zur Regulierung führen.

Spreche am besten mit deinem Vermittler über diesen Fall. Vielleicht hast du etwas in deiner Schilderung übersehen. Mit etwas Glück findet dein Vermittler einen Weg. 

Viel Glück 

Als Inhaber bist du verpflichtet, solchen Schäden vorzubeugen - im Zweifelsfall durch eine prophylaktische Sanierung. Ich bezweifle, dass ein Versäumnis hier in der Gebäudeversicherung abgedeckt ist. Wenn es eine Mieterwohnung betrifft, könnte allenfalls eine entsprechende Haftpflichtversicherung greifen.

Hast Du denn schon einmal in deine Versicherungspolice geschaut, bzw. die Versicherung direkt kontaktiert?

Wir wissen ja nicht, was dort alles vereinbart ist.

Meine Versicherung reguliert beispielsweise keine Schäden, die durch eindringendes Regenwasser an der Gebäudehülle entstanden sind.

Die Gebäudeversicherung umfasst LEITUNGS-Wasserschäden. Bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Zu- und Ableitungen.

Auch Elementarversicherung greift nur nach einem entsprechenden Ereignis.