Wasserschaden von Waschmaschine in Mietwohnung. Wer zahlt?
Die Waschmaschine in unserer Wohnung hat einen defekt und deshalb einen Wasserschaden verursacht. Es ist nicht unsere eigene Wohnung, wir sind nur Mieter. Außerdem haben wir, da wir erst kürzlich eingezogen sind noch keine Hausratversicherung abgeschlossen. Die Wohnungen unter unserer haben ebenfalls einen Wasserschaden an den Wänden. Was können wir tun? Zahlt eine Versicherung? Was sind die ersten Schritte nach der Beseitigung des Wassers in der Wohnung? Vielen Dank schonmal!
8 Antworten

Den Schaden am Gebäude wird die Gebäudeversicherung des Vermieters bezahlen. Den Schaden am fremden Hausrat, die Hausrat des Nachbarn, sofern vorhanden.
Beide Versicherungen werden versuchen dich bzw. deine Privathaftpflicht in Regress zu nehmen.
Auf Schäden am eigenen Haurat bleibt ihr sitzen.

Blödsinn: Die Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters ist hier nicht eintrittspflichtig :-O
Von Gebäudehaftpflichtversicherung habe ich auch nichts geschrieben...Hast du den Text vor dem Morgenkaffee gelesen? ^^
Blödsinn: Der mitgeschädigte Mieter der untenliegenden Wohnung muss nicht seine eigene Hausratversicherung
für einen Schaden in Anspruch nehmen, der dem Verursacher bzw. dessen (hier nicht vorhandener) Privathaftplicht zufällt.
Muss er nicht, kann und sollte er aber!
Die Hausratversicherung des geschädigten Nachbarns, sofern vorhanden, ersetzt diesem den Wiederbeschaffungswert der Schäden und kann anschließend den Fragesteller ob des Zeitwerts in Regress nehmen, hat der Fragesteller eine Privathaftpflicht, wird diese den Schaden übernehmen.

Beide Versicherungen werden versuchen dich bzw. deine Privathaftpflicht in Regress zu nehmen.
Blödsinn: Beide Versicherungen werden die Forderungen wg. Nichteintrittspflicht rundweg ablehen :-O
Beide Versicherungsnehmer, der Vermieter bzw. Grundstückseigentümer mit seiner GHV wie der Mieter mit seiner HRV haben einen vertraglichen, gar gesetzlichen Anspruch, dass ihr Versicherer Schadenbsabwehr vornimmt :-O
G imager761

der Vermieter bzw. Grundstückseigentümer mit seiner GHV
Woher nimmst du die GHV auf einmal, davon steht nirgendwo etwas? ^^

Für den entstandenen Schaden haftet ihr als Verursacher. Zunächst wird die Wandfeuchte der betroffenen Räume durch Bautrockner beseitigt und dann renoviert, meint Tapeten, Wandanstrich erneuert und ggf. Bodenbelag, Hausrat und Möbel zum Zeitwert neu angeschafft.
Das zahlt ihr - einschl. Regressforderung aus Mietminderungsanspruch des geschädigten Mieters unter euch - ohne entsprechende Haftpflichtversicherung natürlich aus eigener Tasche wie die Schadensbehebung in euren Mieträumen auch.
Wie man auf Abschluss einer vergleichsweise günstigen Privat-Haftpflichtversicherung meint verzichten zu können, erschliesst sich mir nicht: Die muss man - nicht nur als Mieter - einfach haben :-)
G imager761

Also ich habe das so verstanden, dass Ihr noch keine Hausratversicherung habt! Eine Haftpflichtversicherung ist doch aber vorhanden, oder auch nicht? Denn den eigenen Schaden deckt die Hausratversicherung ab, die Ihr ja nicht habt. Also müßt Ihr diese Kosten selbst tragen! Schäden an fremden Eigentum sind durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt. Schäden, welche am Gebäude entstanden sind, werden durch die Gebäudeversicherung des Vermieteres ersetzt! An Eurem Beispiel kann man sehen, wie wichtig der Abschluß einer Hausratversicherung ist! Für die Zukunft empfehle ich Euch dringend eine abzuschließen und lieber auf andere überflüssige Verträge zu verzichten!

Die eigenen Schäden werden somit über die Geldbörse geordnet und die Schäden am Gebäude durch die Vermieter. Die leisten sich meist eine VGV, die ja die Mieter bei entsprechender Vereinbarung bezahlen mit den BK.. Alles eigentlich ganz einfach. Viel Glück.

Schadenersatzpflichtig ist der Verursacher bzw. evtl. die eigene Hausratversicherung (bei Schäden im eigenen Haushalt) oder die eigene Haftpflichtversicherung für Schäden in der unteren Wohnung oder an der Mietsache. Wenn beide V. nicht bestehen, bist du voll für alles regresspflichtig.
Blödsinn: Die Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters ist hier nicht eintrittspflichtig :-O
Diese deckt Schäden ab, die durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers entstehen, etwa Wasserschaden durch undichte oder marode Wasserleitungen.
Für die Verletzung der beim Betrieb von Wasch- oder Spülmaschinen bestimmten Sorgfalts- und Obhutspflichten des Mieters, der die ebensowenig unbeaufsichtigt laufen lassen darf wie er Kerzen während eines Einkaufes brennen oder Bügeleisen eingeschalten lassen dürfte, muss der Vermieter der Wohnung nun selbstverstänbdlich nicht einstehen :-O
Blödsinn: Der mitgeschädigte Mieter der untenliegenden Wohnung muss nicht seine eigene Hausratversicherung für einen Schaden in Anspruch nehmen, der dem Verursacher bzw. dessen (hier nicht vorhandener) Privathaftplicht zufällt.
G imager761