Zahlt die Haftpflichtversicherung wasserschaden am handy durch fremdverursachung?
Person a besitzt ein neues handy, person b lässt es versehentlich ins wasser fallen ..bezahlt die Haftpflichtversicherung von person b den von ihm verursachten schaden an mich? Und wenn ja, prüft die Versicherung soetwas wenn es einmalig vorkommt? Wollen die das handy dann sehen? Wie läuft soetwas derartiges ab?
7 Antworten
ist eigentlich nach der "papierform" ein klassischer privater haftpflichtschaden. aber wie man inzwischen versicherungen kennt, werden die versuchen, ein "haar in der suppe zu finden", um nicht zahlen zu müssen.
So ist es!!! Danke.
wieso reden hier alle von betrug. was ist los mit den leuten. keiner redet von betrug
so ist es!!!!!!! danke.....!!!!!!! was ist los mensch. ohhhhhhh das riecht nach vetrug. er stellt ne versicherungsfrage. betruuuuuug. bauern
typisch der hans.dat is betruch jo mei. versicherung is imma betruch nö
Dann steht immer die Frage im Raum, wieso Person b dieses Handy überhaupt hatte.
Und JA gerade bei Handys prüfen Versicherer sehr genau, ob die Schadensschilderung schlüssig ist und bringen Betrugsversuche auch unverzüglich zur Anzeige.
ein kollege meinte das geht schon klar wenn es mal passiert und wird nicht geprüft. es ist kein betrug nur ich habe logischerweise danach versucht es zu retten. aufgeschraubt usw .......
Auf das, was "ein Kollege" dir da rät, würde ich mich nicht verlassen. Willst du wegen 200 € (Zeitwert) eine Betrugsanzeige riskieren?
Grundsätzlich zwar ja, praktisch muss erstmal die Frage geklärt werden wie es hat ins Wasser fallen können (Wenn du im Meer stehst hat das Handy zB nichts verloren und dann zahlt keine Versicherung der Welt)
Und ja der Schaden muss durch einen Gutachter festgestellt werden.
Handys sind eins der beliebtesten Versicherungsbetrugsobjekte und die Sachbearbeiter schlafen schon lange nicht mehr aufm Baum. Besonders bei Schäden am Smartphone schaut jede Versicherung ganz genau hin und fordert das Gerät zu Ansicht und Verbleib an
Die Frage wäre wie es Person B ins Wasser fallen kann, wenn es doch Person A gehört.
Schäden an geliehenen Sachen werden nur dann übernommen, wenn die Klausel explizit mitversichert ist.
Und wenn ja, prüft die Versicherung soetwas wenn es einmalig vorkommt? Wollen die das handy dann sehen?
Natürlich, wenn die Schadenshergangsbeschreibung nicht von vornherein 100% schlüssig ist. Bei Handys schauen sie gerne mal genauer hin, bevor sie 500,- € oder mehr raushauen.
Ja, die Versicherung ist dafür zuständig und ja. Solche Fälle werden meist überprüft.
inwiefern geprüft? nachdem diese person b das handy ins wasser fallen lassen hat, hat person b das handy zerlegt, den akku entnommen und es trocknen lassen um es zu retten......die versicherung würde das doch verstehen oder wenn dann auch nschher noch ein techniker von der werkstatt drüber geschaut hat.
Ein Gutachter kann immer noch feststellen ob Wasser eingetreten ist oder nicht. Wenn alle Spuren des Schadens beseitigt wurden dann zahlt keine Versicherung (nein das muss sie "nicht verstehen", der Schaden muss sofort angezeigt werden ohne selbst dran rumzutun)
person a, also ich habe es zerlegt nachdem der andere es ins wasser fallen lies.so rum
dann werfe ich es am besten nochmal ins wasser...im ernst jetzt. logischerweise versucht man es danach zu retten, trocknen etc. spuren von wasser ...ich bitte dich
Glaubst du ein Gutachter macht nur das Handy auf und markiert es als Wasserschaden wenn ihm ne Flut wasser entgegenkommt?? Man erkennt schon wodurch Platinen beschädigt wurden usw
den meisten Handys der letzten 7 bis 8 Jahre passiert im Wasser nichts, ausser das sie einige Tage zum trocknen brauchen
nunja, mein galaxy s6 hat nen kurzschluss auf der Hauptplatine. somit liegst du nicht richtig
Wie man inzwischen weiß, werden Handys, sobald es ein neues Modell gibt, immer wieder von "Dritten" beschädigt.
Der Versicherungsgesellschaft wäre es eigentlich noch egal. Sie erhöht anschließend einfach die Prämien. Aber es geht um das Geld der Beitragszahler, dass hier betrügerisch abgezockt wird.