Privater Autoverkauf - Kennzeichen mitgeben?

9 Antworten

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Wenn du das Fahrzeug zugelassen (also mit Kennzeichen verkaufst), dann unbedingt Datum und Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag mit aufnehmen.
Zusätzlich im Kaufvertrag die Frist erwähnen bis wann eine Ummeldung zu erfolgen hat, Regelfall 5 bis 10 Tage.
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Das Risiko das der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet besteht, dann kann dir die Steuer in Rechnung gestellt werden, daher immer die Zulassungsstelle sowie die Versicherung über den Kauf informieren.
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Am besten ist natürlich wenn du das Fahrzeug abmeldest, und der Käufer entweder sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgt, oder das Fahrzeug vor Abholung auf sich anmeldet.

MarixSchmi 
Fragesteller
 02.08.2010, 23:01

Danke für die ausführliche Antwort. Uhrzeit und Frist dafür ist ein Feld in dem Vertrag. Habe noch eine Info für die Zulassungsstelle und die Versicherung die ich rausschicke. Dann müsste alles klar sein und ich selbst gar nicht mehr persönlich zur Zulassungsstelle oder?

Leon97531  02.08.2010, 23:06
@MarixSchmi

Wenn du das Fahrzeug angemeldet verkaufst mit allen dazugehörigen Unterlagen, dann kannst du es nicht abmelden, da du keine Unterlagen zu Abmeldung mehr besitzt ;-)
Abmelden / Ummelden kann dann nur noch der Käufer.

MarixSchmi 
Fragesteller
 02.08.2010, 23:16
@Leon97531

Ups...stimmt, hihi.

Leon97531  02.08.2010, 23:19
@MarixSchmi

Danke fürs Sternchen

veraeva12  03.08.2010, 01:18
@Leon97531

und in den 5-10 tagen zahlst du die knöllchen- sehr witzig. aber egal ---- beste antwort - lache mich tot.

Leon97531  03.08.2010, 01:39
@veraeva12

Warum sollte er denn die Knöllchen bezahlen ?
Datum und Uhrzeit der Übernahme wurde doch schon geklärt, dass dies im Kaufvertrag angegeben werden soll.
Sollte ein Anhörungsbogen kommen, einfach mit Angabe der Käuferanschrift, Kaufdatum und Uhrzeit den neuen Halter mitteilen.
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Viel Spaß beim totlachen^^

Du solltest die Kennzeichen dran lassen. Ohne Kennzeichen ist das Fahrzeug nicht für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen. In den Kaufvertrag gehört eine Formulierung wonach sich der Käufer verpflichtet das KFZ innerhalb einer bestimmten Frist umzumelden (z.B. 48 Stunden). Um Streit darüber zu vermeiden (z.B. bei einer Geschwindigkeitsübertretung) wer das KFZ gefahren hat, sollte im Kaufvertrag auch die Uhrzeit der Übergabe vermerkt sein.

MarixSchmi 
Fragesteller
 02.08.2010, 22:59

Und ich selbst muss dann gar nicht mehr zu meiner Zulassungsstelle? Hab ja dann auch keinen Brief und Fahrzeugschein mehr.

hattu53  02.08.2010, 23:28
@MarixSchmi

Nein, Du selbst brauchst in diesem Fall nichts weiter zu tun.

Niemals Kennzeichen abgeben. Melde Du ab mit Deinen Kennzeichen. Bei Unfällen wirst Du angeschrieben, wenn der Käufer Dich nicht abgemeldet hat.

nur mal so : du solltest vorher dein auto abmelden und der rest ist das problem des käufers.

du bist auf der sicheren seite, wegen der versicherung, den ordungsbehörden und sonstigen unannehmlichkeiten mit deinem ex-auto.

die schilder spielen dann keine rolle.

wenn du den nicht kennst würd ich deine nr-schilder nicht mitgeben..die brauchst du zum abmelden des fahrzeuges