Ist es riskant mein Auto zusammen mit dem Kennzeichen zu verkaufen?

9 Antworten

Man sollte beachten das eine deutsche Zulassung im Osten  oft genug mehr wert ist als das Fahrzeug..  Daher ist es ein ungeschriebenes Gesetz ein Fahrzeug  niehm,als zugelassen zu Übergeben..

Zum einen gibt es  hier massig Fragen und Antworten die zugelassene Fahrzeuge verkauft haben und hinterher probleme bekamen diese abgemeldet zu bekommen..  das kennzeichen zurückzusenden  hilft nicht viel denn es muß ja auch mit papieren die beim kauf übergeben werden  müßen  abgemeldet werden..  

Lass dich auf keine weinerlichen und abenteuerlichen Geschichten ein die dich dazu bringen sollen den Wagen angemeldet aus der Hand zu geben.. Du haftest weiter vollumfängolich für alles was bis zur Erfolgreichen abmeldung mit dem Wagen passiert und darüber hinaus auch noch.. Egal welche Verträge du zusätzlich abschließt und  diese können ja auch gebrochen werden.. Dann versuch mal eine karre  abzumelden die in kasachstan oder polen mit deiner Zulassung spazieren fährt . Den interessiert das reichlich wenig was er  hier unterschrieben hat  wenn ernicht mehr greifbar ist..

Oft genug  werden die Fahrzeuge wenn abgemeldet  übergeben ausgeschlachtet und in einem Wald gefunden die du dann als letzter nachweispflichtiger halter dann entsorgen kannst.. hab ich leider oft genug erlebt.. Daher ist es wichtig auch bei ausländischen Käufern Passdaten und Adressen ( ggf sogar   überprüfen ob es die adressen gibt  Googeln ) im einem Kaufvertrag zu dokumentieren  am besten sogar Copys von diesen Papieren zu erstellen.. Damit hast du dein Möglichstes zum vermeiden solcher Aktionen  getan .

Du kannst dem Käufer das Fahrzeug  hinstellen aber erst abmelden und dann Papiere und Schlüssel übergeben..   Mit der übergabe eineszugelassenen fahrzeuges  öffnest du dem Missbrauch  alle möglichkeiten.. Schau dir auch ruhig meine anderen antworten dazu an.,. Joachim

ich würde das  nicht tun, ein Kurzzeitkennzeichen kostet nur 13 EUR Gebühr und die 20 EUR für die Kennzeichen. Die Versicherung (ca 50 EUR) bekommt er beim Zulassen wieder gutgeschrieben.

Ich habe bisher nur drei Anhänger mit Kennzeichen verkauft, da war das Risiko gering. (Ging alles gut).

Bei einem Auto wäre ich da vorsichtig, kenne Leute die da Ärger hatten.

Wenn die Welt nicht uA mit Betrügern besiedelt wäre könnte man dies schon machen. Allerdings schon hier bei GF tauchen immer wieder Fragen auf was man nun machen könne weil man das Fahrzeug zwecks Überführung zugelassen verkauft hat und der Käufer es nun einfach nicht abmeldet. Ich gehe davon aus dass das Fahrzeug nicht abgemeldet gefahren werden soll.

Da das Fahrzeug am Tag der Abmeldung noch versichert und versteuert ist darf man damit unmittelbar nach der Abmeldung auch heimfahren. In wie fern dieser Käufer dies auch darf sollte mal direkt bei der Zulassungsstelle angefragt werden.

Fraglich wären weitere Umstände. Ist der Käufer in Deutschland wohnhaft, hat das Auto eine gültige HU, möchte der Käufer das Auto gleich im Anschluß auf sich zulassen?

Sollte es so sein würde ich empfehlen dass er sich bereits eine evb-Nummer seiner Versicherung besorgt und sich zusätzlich Eine für Kurzzeitkennzeichen ausstellen lässt. Die Kurzzeitkennzeichen kosten dann keine extra-Versicherung, glaube 13,-€ Gebühr und ca 30,-€ für die Schilder. Ihr könnt dann gemeinsam zur Zulassungsstelle, Du kannst das Auto da abmelden und er die Kurzzeitkennzeichen erhalten (seit 01.04. bekommt man die wieder auch auf Zulassungsbehörden ausserhalb seines Zulassungsbezirks, allerdings braucht man jetzt eine gültige HU).

"Mit Kennzeichen" bedeutet, dass er das Auto während es noch angemeldet und versichert ist, mit nimmt. Des Weiteren bedeutet das, dass der Käufer das Auto abmeldet oder ummeldet und dir die Kennzeichen zurück schickt. Richtig?

Dazu erzähle ich dir folgende (wahre) Geschichte:

Damals (das war 1999) habe ich meinen 6 Jahre alten Renault 19 an einen Autohändler verkauft (angemeldet und sogar vollkaskoversichert). In dem Kaufvertrag, den ich selbst aufgesetzt hatte, war eindeutig geregelt dass er das Auto "kauft wie gesehen" und was noch wichtiger ist: "Das Fahrzeug wird innerhalb von drei Tagen abmeldet". Der Typ ist dann sechs Wochen(!) lang mit Vollkaskoversicherung auf meine Kosten herum gefahren, ohne das Auto ab- oder umzumelden. Erst nachdem ich der Zulassungsbehörde den Verkauf (mit Kaufvertrag und Adresse des Käufers) angezeigt habe, wurde das Auto abgemeldet. Die Vollkaskoversicherung hat mich für die Zeit 258,- DM gekostet. Ich habe ihn ermahnt, den Betrag an mich zu bezahlen, aber er hat nicht reagiert. Ich hätte ihn anzeigen und auf Zahlung verklagen können, habe das aber doch nicht getan...

Also wenn du ein angemeldetes Auto verkaufen willst, bist du mit der Kaution schon mal auf der richtigen Seite. Aber du brauchst unbedingt einen unterschriebenen Kaufvertrag, damit du der Zulassungsbehörde notfalls den Verkauf beweisen kannst. Am besten lässt du dir noch eine Kopie vom Personalausweis des Käufers geben.

Versicherungstechnisch geht die Kfz-Haftpflichtversicherung mit der Übergabe des Fahrzeuges und der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises aufgrund des damit erfolgenden Eigentumsübergangs automatisch auf den Käufer über.

Aber man ist erst mal weiter als Halter eingetragen, kann bei einem Unfall in einen etwaigen Prozess hineingezogen und mindestens formal als Halter beklagt werden.

Man kann der Versicherung und Zulassungsstelle mitteilen, dass man das Auto verkauft hat, und ist ab dem Moment einigermaßen aus dem Schneider, während der schlumpige Käufer sich womöglich richtig strafbar macht, wenn er weiter rumfährt (Fahren ohne gültiges Kennzeichen.)

Allerdings hat man die entsprechende Rennerei am Hals.

Mindestens Führerschein zeigen lassen und das Übergabe-Datum in den Kaufvertrag schreiben.