Überführung von Privat gekauften Auto ohne Überführungskennzeichen?
Hallo,
ich möchte mein Auto verkaufen. Nun habe ich einen Interessenten gefunden, welcher das Auto kaufen würde.
Der Käufer wohnt 300km entfernt. Mein erster Gedanke war, das Auto abzumelden und das er mit einem Überführungskennzeichen kommt und es mit nimmt.
Nun meint der Käufer, es geht auch ohne das verwenden eines Überführungskennzeichen. Es reicht eine schriftliche Vereinbarung, im Kaufvertrag, das er für Versicherungsfälle etc. aufkommt wenn er einen Unfall mit meinen Kennzeichen hat (auf dem Weg zu sich nach Hause).
Hat er da recht ? Kann ich bedenkenlos ein paar Sätze im Kaufvertrag formulieren und ich bin aus dem Schneider ?
Ich bedanke mich recht herzlich für die Antworten !
10 Antworten
Grundsätzlich wird ja bei einem zugelassenen Fz. die Versicherung mitgekauft. Mit der Fahrt vom Hof ist der Verkäufer raus, der Käufer ist zuständig.
Was beleibt, ist der Zoll.
Tipp: Planen, Probefahrt, Geld, außer Betrieb setzen, und danach darf der Käufer ja bis 24 Uhr innerhalb Deutschlands nach Hause fahren.
Du musst dann im Kaufvertrag die Übernahme mit Datum UND UHRZEIT festschreiben. Deinem Versicherer sendest du eine Kopie des Kaufvertrages.
Ich würde mal bei der Kfz Versicherung nachfragen. Die kommt im Haftpflichtfall auch mit so einer Bescheinigung nicht raus. Vielleicht gibt es ja Vordrucke, dass der Zeitraum und der SF Rabett auf ihn geht.
Am besten wäre es, wenn der Käufer mit gültiger EVB Nummer schon Versicherungsschutz hätte, bevor die Zulassungsstelle das Fahrzeug umschreibt.
Ja. Das geht. Dafür findest du auch Vordrucke im Web.
Der Käufer sollte schon vertrauenswürdig sein, Personalausweisnummer abschreiben! Und Perso beidseitig Fotografieren!
Wichtig: Die Übergabe soll genau mit Uhrzeit und KM-Stand auf den Kilometer genau festgehalten sein. Direkt nach dem Verkauf meldest deiner Versicherung den Verkauf.
Exakt so ist es