Prämienzahlung Bachelorarbeit Steuererklärung

1 Antwort

Die 450,- Euro aus der Nebentätigkeit sind steuerlich unbeachtlich, weil der Arbeitgeber die Abgabenlast mit 30,99 % pauschla getragen hat.

Die Prämien Egal ob als Einkünfte aus Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG, oder aus selbständiger Arbeit gem. § 18. EStG.

Bei den genannten zahlen sowieso egal, weil nichts rauskommt.