Betriebsausgabenpauschale für nebenberufliche Tätigkeit: Darf ich sie nutzen?

2 Antworten

Was eine Nebentätigkeit ist, bestimmt sich nicht nach den Einnahmen, sondern nach der Zeit, die die Tätigkeit in Anspruch nimmt. Das mit dem Drittel hast Du offenbar erkannt. Aber die Nebentätigkeit darf nicht mehr als ein Drittel der normalen Arbeitszeit in Anspruch nehmen.

Im Zweifel bezieht sich das Drittel auf das Kalenderjahr. Im Extremfall ist es also richtig, wenn man so eine Tätigkeit vier Monate in Vollzeit ausübt, dass sie als Nebentätigkeit gezählt werden kann.

Du musst eine EÜR vorlegen. Da kannst du deine Betriebsausgaben verifizieren.