Als Beamter Kleingewerbe anmelden, Meldepflicht?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast doch mal einen Eid auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung abgfelegt. Schon vergessen ? Jetzt fragst du hier, ob du gegen deine Dienstpflichten verstoßen sollst ? Ich wünsche dir ein fröhliches Disziplinarverfahren !

PS: Warum sollte der Antrag auf Nebentätigkeit abgelehnt werden ? Bei uns ist so etwas Gang und Gebe...

Wenn Du es dem Dienstherrn nicht bekannt gibst, geht das bestimmt jahrelang gut - aber irgendwann fliegt es auf und dann ist es ein Dienstvergehen und damit ist nicht zu spaßen

Ich kann mir aber keinen Grund vorstellen, wieso der Dienstherr diese Nebentätigkeit untersagen sollte

Das Du gegen Deine Dienstpflichten verstößt ist Dir ja bekannt. Das ist also persönliches Risiko.

Ohne dass bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet ist, fehlt es an einer Rechtsgrundlage für eine Auskunft des Finanzamts.

Hallo Kollege,

  1. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die NT abgelehnt wird, das wurde in den letzten Jahren immer noch großzügiger gehandhabt...
  2. Nebentätigkeiten, die ein fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit nicht überschreiten sind generell genehmigungsfähig, da wird es keine Probleme geben. Länger als 8 Stunden in der Woche wirst du ja wohl bestimmt nicht offiziell für den Ebay-Krempel aufwenden.

Wenn es raus kommkt, hast Du die Ar...karte gezogen..... Ich würde erstmal überhaupt kein Gewerbe anmelden, sondern erstmal schauen, was bei ebay so geht. Wenn es gut läuft, kannst Du ja immer noch ein Gewerbe anmelden, aber auf jedenfall Deinen Arbeitgeber informieren!