Postzustellung Postfach - Behördenbriefe?

3 Antworten

Nein, diese Möglichkeit gibt es nicht; bei Behördenbriefen oder Gerichtspost muss sichergestellt sein, dass der Adressat sie auch erhält, deshalb darf sie nur an einen gemeldeten Wohnsitz geschickt werden, sie wird auch nicht nachgesendet.

Ah ok ich verstehe. Danke!

Wie DerShopenhauer schon ausgeführt hat, werden Briefe von irgendwelchen Behörden natürlich an ein Postfach zugestellt - außer Zustellungsaufträge.

Ebenso können Einscshreiben, die nur eigenhändig zugestellt werden sollen, nicht an ein Postfach zugestellt werden.

Also geht alles an das Postfach außer den beiden Zustellformen.

Möglich, dass trotzdem manches bei Dir daheim ankommt. Wenn die Briefe durch eine andere Post zugestellt wird, können diese nicht in ein Postfach zugestellt werden, da die anderen Zustelldienste keinen Zugriff auf ein Postfach haben.

"zugestellt werden"

Schreiben oder Bescheide von Behörden, die mit einfachem Brief geschickt werden, kommen grundsätzlich immer im Postfach an, egal ob die postalische Adresse oder das Postfach als Adresse angegeben wird; i. d. R. werden die Schriftstücke auch mit dem Postfach adressiert, wenn das Postfach der Behörde benannt wurde.

Wenn ein Schreiben aber förmlich zugestellt wird (Postzustellungsurkunde) dann muß grundsätzlich an eine Adresse zugestellt werden, sofern diese bekannt ist; wenn keine postalische Adresse bekannt ist, dann kann, im Ausnahmefall, eine Ersatzzustellung an ein Postfach erfolgen.

Also: hier auf den Begriff "Zustellung" achten - das meint behördlich nicht den einfachen Brief.

Ok Danke, das hilft mir ganz gut. Sprich also wenn da jetzt kein persönlicher zustellungsvermerk drauf steht, geht's ans Postfach? Ich hoffe mal 😂