Postpaket gestohlen?

3 Antworten

Hi,

der Fall ist ganz einfach: Du musst die Ware bezahlen und Ende.

Du hast eine Abstellgenemigung erteilt und somit ist die Post/ DHL aus der Haftung RAUS. Bei einer Abstellgenemigung haftet immer der Empfänger bei Verlust, Beschädigung, etc. Denn warum sollte der Versender haften, wenn der Empfänger der DHL erlaubt es einfach irgendwo abzulegen? Warum sollte DHL haften, wenn der Empfänger denen erlaubt es einfach irgendwo abzulegen?
In so einem Fall haftet immer der Empfänger, denn er hat erlaubt das die Sendung ohne jegliche Sicherheit zugestellt wird.

Es ist mir schleierhaft warum heutzutage noch irgendjemand eine Abstellgenemigung erteilt weil es einfach unfassbar unsicher ist.

Daher: zahle die Ware und wenn Du sie haben willst, bestell und zahle sie neu.

Gruß

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Paket wurde an dem von Dir bestimmten Ablageort abgelegt und gilt damit als zugestellt, also hast Du die Rechnung des Versandhauses zu bezahlen, und zwar ohne wenn und aber.

Wenn du dem.Postboten ein Abstell OK gegeben hast, so bist du jetzt selber für den Verlust verantwortlich.

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