Handwerkerrechnung, wie lange darf ich mit der Bezahlung warten?

10 Antworten

Steht ja normalerweise auf der Rechnug drauf, "zu zahlen binnen ...."
Wenn dann nicht gezahlt wird, wird eine Mahnung kommen.

Gibt es hier keine gesetzliche Frist, aber der die Mahnung erfolgen darf? Oder kann der Handwerker eine Woche vorgeben und dann erfolgt sofort die Mahnung?

Mahnung kann direkt geschickt werden. vorallem: wenn es um das Absetzen bei der Steuer geht, ist die Rechnung ja von diesem Jahr, also auch nur dieses Jahr absetzbar oder? Wenn das Finsnzamt einen Nachweis sehen will auf jeden Fall, denk ich

@Hundele

Nein, das stimmt nicht. Es spielt keine Rolle wann die Rechnung ausgestellt wurde. Was zählt ist das Überweisungsdatum - gemäß Auskunft Steuerberater

sicher? das ja auch komisch....und macht find ich kein Sinn. aber gut der sollte das wissen

@Hundele

natürlich macht das sinn. Du kannst pro Jahr maximal 1200 Euro Handwerkerleistung (20 % Lohnkosten) von der Steuer absetzen.

Das heißt, maximal 6000 Euro Lohnkosten ( 6000 * 0,2 = 1200 Euro)

sind pro Jahr absetzbar. Hast Du also eine Handwerkerrechnung mit 8000 Lohnanteil, dann lohnt es sich diese auf 2 Jahre zu verteilen, ansonsten verschenkst Du einfach mal so 400 Euro!

Hallo,also ich würde bzw. hätte  vorher mit dem Handwerker gesprochen,denn wäre die ISTversteuerung bei ihm wäre er evtl. über eine Zahlung im Januar 2017 auch einverstanden,denn dadurch würde es dieses Jahr den Gewinn nicht erhöhen,also kommt es auf den Handwerker an ? wie hoch sind denn die tatsächlichen Lohnkosten überhaupt z.B. 6000,--Euro Lohnkosten und 4000,--Euro Material und bei einer Zahlung von 8000,--Euro in 2016 wäre es ja erfüllt,um den Teil abzusetzen  ,der möglich wäre,also um genaueres zu schreiben bräuchte ich die genauen Zahlen und wichtig ist, das der Handwerker den Lohnkostenanteil auf der Rechnung bestätigt !

§§ 280 ff BGB.

Es könnte nach zwei Wochen eine Mahnung und dann ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattern. Die Kosten nebst Zinsen kämen oben drauf.

Ist dir vielleicht auch mal durch den Kopf gegangen, dass es für den Handwerker auch steuerliche Probleme geben kann.

Sicher ist dir das Prinzip der Soll- und Ist-Versteuerung in der Umsatzsteuer nicht geläufig.

Auch wissen wir nicht ob der Betrieb bilanzierungspflichtig ist. Nur im Rahmen der Einkommensteuer gilt das Zuflussprinzip.

Wenn Du jetzt natürlich fies bist, gehst Du hin und bemängelst die geleistete Arbeit des Handwerkers. Dieses und jenes muss nachgearbeitet werden - und zögerst damit die Zahlung hinaus.

Unstrittige Leistung ist zu begleichen.

Wenn die Arbeit am Ende so gravierend zu bemängeln ist, gibt es keine Abnahme. Diese darf aber nur bei sehr, sehr vielen oder gravierenden Mängeln abgelehnt werden.

Das wäre eine ziemlich miese Sache, die Zahlung so lange hinauszuzögern. Der Handwerker ist für den Auftrag in Vorleistung gegangen, heißt er muss das Material, seine Nebenkosten, die Löhne der Mitarbeiter usw. schon bezahlen bevor er seine Rechnung stellen kann. Hat er mehrere solcher Kunden können sich Außenstände von mehreren 1000 Euro anhäufen. An sowas sind schon viele Betriebe bankrott gegangen.