Post vom Anwalt - Anspruchnahme Onlineangebot

16 Antworten

Habe mal etwas im Netz gestöbert und dies für Dich gefunden:

(Dies wurde in einem ähnlichen Fall geantwortet).

Es gibt mehrere mögliche Erklärungen, wie das zustande gekommen sein kann. Das sind aber für Dich letzten Endes alles akademische Fragen.

Denn Fakt ist und bleibt: Du hast Dich da nicht angemeldet, also hast Du mit dem Forderungssteller nichts zu tun, keinen Vertrag. Der hat Dich genausoviel zu interessieren wie der Bauer Xin Tsang Yu, dem grade sein Reissack umgefallen ist.

•Hat man sich nicht angemeldet, besteht kein Vertrag. •Wenn es keinen wirksamen Vertrag gibt, dann gibt es auch keine irgendwie geartete Grundlage für eine Zahlungsforderung. Auch keinen sonst irgendwie gearteten Rechtsanspruch, auch keine Erklärungspflicht, auch keine "negative Beweispflicht". •In der "Beweispflicht" ist vielmehr der Forderungssteller. Der müsste aktiv nachweisen, dass eine Anmeldung erfolgt ist. Unmöglich, wenn tatsächlich nie erfolgt. •Sollte ein Fremder unter Namensmissbrauch sich auf der betr. Internetseite angemeldet haben, dann obliegt es allein dem "Unternehmen", den "Schuldigen" auszumachen und zu belangen. Derjenige, der daraufhin mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert wird, hat gegenüber dem Klabauterunternehmen keinerlei Rechtspflichten und muss auch nicht Anzeige gegen Unbekannt erstatten oder ähnlichen Mumpitz tun. •Es ist dabei völlig unerheblich, ob der Mainzelmann, irgendein Mister X, der "Unternehmer" selbst oder sonstwer einen dort angemeldet hat. Wenn das Klabauterunternehmen nicht durch technisch mögliche Maßnahmen sicherstellt, dass sich nicht ein Fremder unter Namensmissbrauch anmelden kann, dann hat es die daraus angeblich oder tatsächlich entstehenden wirtschaftlichen Verluste selbst zu vertreten. •Es gibt auch keine Rechtspflicht, dass man sich in dieser Sache überhaupt an die Gegenpartei äußern müsste - außer beim allerextremst seltenen Mahnbescheid.

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren? http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Wer denn Ball flachhält, der kann in aller Regel sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird ("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung...Prozess...Schufa..." etc.) wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht. - Es gäbe ja auch gar keine Rechtsgrundlage dafür.

IP-Adressen nützen den Abzockern nichts (auch, wenn sie immer das Gegenteil behaupten). a) bekommen sie von den Providern die Bestandsdaten nicht, b) beweist eine IP-Adresse sowieso noch keinen Vertragsschluss.

Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:

Inkassofirmen und ihre Drohungen: " computerbetrug.de und dialerschutz.de "

Wie auch hier bei GF mehrfach geschrieben wurde, sind diese Leute in der Beweispflicht, dass Du selbst mit denen einen Vertrag abgeschlossen hast. Wenn Du es eh nicht gemacht hast, hat es sich von vorneherein erledigt und falls doch, nur das Du Dich nicht mehr erinnerst, sieht es für sie nicht besser aus, weil ja auch Andere Deinen Namen missbraucht haben konnten, was nicht gerade selten im Internet vor kommt. Wie auch immer, bleibst Du ganz einfach dabei, dass Du das nicht warst. Du könntest denen ja noch einmal einen Widerspruch schreiben und schildern, dass Du Dich dort nie angemeldet, oder sonst was hast und dass sie Dir doch einmal eine Durchschrift der angeblichen Vertragsabschluss zusenden mögen. Habe da so ein Gefühl, dass Du dann nie wieder was davon sehen wirst. Auf jeden Fall immer an die Grundregel halten: "Erst wenn ein Schreiben vom Gericht kommt, das musst Du dann erst nehmen und in der gesetzten Frist, geantwortet haben, wo Du dann noch mal die Situation schilderst". Doch in der Regel kommt es erst gar nicht so weit, weil die ihre Kohle mit "Abschöpfen" machen und nicht, dass sie von einem Gerichtstermin zum Anderen fahren. Das wäre bei diesen Forderungen unrentabel. Also, lass´Dich nicht bekloppt machen und gib Kontra. Nur immer sachlich bleiben. ; - )

Lilly2643  24.06.2012, 15:48

Danke für die ausführliche Erklärung. DH!

Kurz und knapp: nichts tun! Der "Anwalt Thiel" ist sehr bekannt - und dank "Katzenjens" bei YouTube - den es leider dort nicht mehr gibt - bin ich im Bilde. Lass dich nicht beirren, nicht bedrohen - es wird nichts passieren! Damals riet man: aussitzen, Geduld und nicht einschüchtern lassen. Bei diesem Vorgang handelt es sich um eine glasklare Abzocke!!!! Halte durch .... denn alle Androhungen sind wirkungslos! Toi, Toi, Toi und starke Nerven ....

eurofuchs2  25.06.2012, 09:17

Unbegreiflich das solchen Anwälten nicht die Zulassung entzogen wird.

Wie soll sie denn an deine Adresse gekommen sein, wenn du nicht irgendwann einmal irgendwo einen Klick gemacht hast?

Ansonsten gibt es genügend Briefvorschläge im Netz, wie man antworten soll.

encothom  23.06.2012, 20:19

na wie kommt man den an adressen..... lol ich hau mich weg ...brauchst nur mal an nen gewinspiel mitgemacht zu haben und zack habense deine email adresse und über ip bekommste sogar adresse raus

rikairyoku  23.06.2012, 20:22
@encothom

Auf Nachfrage muss das Datum der Anmeldung ... und andere Daten herausgegeben werden!

rikairyoku  23.06.2012, 20:21

Ich hab mal gegooglet ...Wenn man glaubt, eine solche Seite umsonst nutzen zu können, muss man schon sehr blo*d sein...

Lilly2643  23.06.2012, 20:48

Mit Adressen wird überall gehandelt, Selbst facebook bekommt Geld für die Daten dort.

Je nachdem, ob die Daten Vor- und Nachnamen enthalten, oder noch die Adresse oder das Geburtsdatum, um so teurer werden sie gehandelt. Fast jeder hat doch schon mal an einem Gewinnspiel teilgenommen, oder? Namen und Adressen stehen auch im Telefonbuch.

Wir hatten das Thema erst kürzlich auf einem Elternabend in der Schule.

Ignoriere das Ganze! Das sind Abzocker! Solche Emails sind ständig im Umlauf!