Flirt Fever BEDROHT mich, was tun?

10 Antworten

Ich tippe mal auf dreiste Panikmache. Wenn du mal wortgenau hinhörst, wirst du leicht feststellen können dass die dir hier immer noch drohen, etwas zu machen. Sinngemäß weitergeben an ...... Also ist noch nichts wirklich passiert.

Rechtlich fraglich bleibt, ob so ein Mahnbescheid per Mail überhaupt zulässig ist. Für mich ist diese Frage eindeutig mit NEIN zu beantworten.

Einen Mahnbescheid stellt das zuständige gericht aus, und du hast innerhalb einer Frist von etlichen Tagen Gelegenheit, gegen diesen Mahnbescheid Einspüche geltend zu machen! Das ist der normale Weg und nur wenn sowas auf dem postwege an deine Ladungsfähige Anschrift von einem offiziellen Gericht eintrudelt ist es rechtsverbindlich. Aber wie gesagt, Einsprüche kannst du dann immer noch geltend machen.

Hier wird nur versucht, dich auf dreiste Weise zu verunsichern und dich dazu zu verleiten, deine echten Adressdaten zu übermitteln damit sie es per Post mit ähnlichen Mitteln durchboxen könnten.

Liefere denen nur ja nicht deine Adressdaten! Reagiere am besten weiterhin nicht darauf, bzw erkundige dich bei einer Verbraucherzentrale, bei Akte von Sat1 oder ähnlichen neutralen Hilfsorganisationen. Versuche auch mal Rat zu finden bei Heise.de also denen die was mit Computern und Fachzeitschriften etc zu tun zu haben zu erkundigen, bzw suche mal mit google entsprechend geschickt zur Thematik.

Dumm war, denen per Post zu kündigen, damit haben die womöglich deine Adresse.

Damit dir genauer geholfen werden kann, müstest du noch Infos nachschießen wie du dich dort angemeldet hast, unter welchen Bedingungen ABG'S das ablief, was du dort genutzt hast usw.

Gerichte haben schon entsprechedes bewirkt. Also musst du vor jeder Aktion die Geld kosten soll entsprechend vorher darauf aufmerksam gemacht worden sein. Nur dann darf Geld verlangt werden.

Habe mir solche Seiten mal angesehen. Ich habe mich dort nur mit Pseudonym also Nicknamen angemeldet, um zu schauen was die anbieten, wie die mit den kunden umgehen und ob klar ersichtlich ist, ab wann es Geld kosten soll. Auf all das was Geld kosten soll habe ich natürlich nicht geklickt. Folglich können die mir nix. Ich hoffe, du hast nichts anderes gemacht. Wenn doch, beschreibe es.

Schon mal diese saubere Anwaltskanzlei gegoogelt? Betrüger par exellance ! Solche gibt es zu Hauf im Netz. Olaf Tank, Katja Burhart usw,,,, Lehn Dich zurück und stell Dich tot!

Solange diese "Drohungen" per Mail kommen, würde ich als erstes den Absender blocken! So... und nu? Solche Schreiben per Mail sind nicht der Rede wert. Bin mir ziemlich sicher, dass die noch nicht einmal Deine komplette Adresse haben und der Aufwand diese herauszufinden und dann irgendwann noch einen WIRKSAMEN Titel gegen Dich zu erwirken ist viel zu groß. Das ist der Versuch mit der Angst der Obrigkeitshörigen Bürger zu spielen und Dir das Geld aus der Tasche zu ziehen. Was soll passieren? Todesstrafe ist abgeschafft!

Fehler von Dir war auf jeden Fall eine KÜNDIGUNG zu schreiben! Hallo? Nicht nachgedacht? Du hast keinen Vertrag mit denen und somit keine Kündigung. Falls da wider erwarten doch wasERNSTES per Post über Amtgericht kommt, dann bist Du eben ein juristischer Laie und hast aus Angst vor diesen Briefen diese Kündigung geschrieben.Widerspruch einlegen und abwarten. Da kommen die nicht mit durch. Hab keine Angst!

Hallo, theoretisch kann die Gegenseite ihre frühere Erklärung, dass der Vertrag beendet sei, wegen Irrtums anfechten, wenn sie sich denn geirrt haben und dies auch darlegen und ggf. beweisen können und demgemäss könnten sie dann einen anderen, vermutlich späteren Termin bestätigen, zu dem der Vertrag beendet sei. Ob die gegenseite dieses ganze Procedere wegen 172,00 € absolviert, würde ich in Zweifel ziehen. Das von Ihnen zitierte Schreiben ist legitim, da kann man nicht dran rütteln. Solche Schreiben denken sich Leute aus, die mit Forderungsmanagement beschäftigt sind, ich im Übrigen auch. Sie sollen dazu dienen, den Schuldner aufmerksam zu machen auf den jeweilige, ganz speziellen Gläubiger, der Gläubiger will sich abheben von den oft zhlreichen weiteren und wenn der Schuldner über den Gläubiger nachdenkt, dann hat der Gläubiger oft schon zur Hälfte gewonnen! Bei den Schreiben ist natürlich jede Menge Blöff dabei, wie beim Pokern und es soll damit versucht werden, das Prozessrisiko, das Beitreibungsrisiko meistmöglich zu reduzieren. Die Zeiten, in denen Mahnungen nach Schema "F" versendet wurden, sind vorbei. Heute ist die Zeit der individuellen, persönlich ansprechenden, stark dramatisierenden und moralisierenden Mahnungen. In Ihrem Fall würde ich dazu neigen, es drauf an kommen zu lassen, also die Mahnungen zu ignorieren, sehr wohl aber gut aufbewahren, weil die sich so im Laufe der Zeit in Details widersprechen. Wenn man so verfahren will, braucht man aber viel Sitzfleisch, gute Nerven ..., vor allem darf man sich nicht provozieren lassen und immer wieder etwas zu schreiben - daran sieht die Gegenseite, dass ihre Schreiben Wirkung zeigen und so können sie die Art und Form zukünftiger Schreiben und Vorgehensweisen konkret abstimmen. Wenn Sie nichts erklären, tappt die Gegenseite aber "im Dunkeln", sie kann zunehmend immer weniger ihr Risiko einschätzen ... und wenn dann das Kostenlimit dieser Sache erreicht ist, wird sie schlicht eingestellt, kommentarlos versteht sich! Viele Grüsse

Etwas verstehe ich nicht. Du schreibst:

"Vertrag wird zum 18 Juli 2012 gekündigt und danach paar Monate später meinten die..." Du weißt schon, dass jetzt erst 5 Tage später sind?

Googel doch mal nach Flirt Fever! Da wird Dir geholfen! :)

Und ganz wichtig! Ein Mahnbescheid kommt vom Amtsgericht und diesem musst Du innerhalb von 14 Tagen widersprechen.

Vielleicht findest Du hier schon Hilfe:

https://www.antispam-ev.de/wiki/FAQ:_Verhalten_bei_%22Gratis%22-Abo-Abzocke

  1. Um einen Titel zu erlangen müssen die klagen und diese Klage gewinnen, wozu sie ihren Zahlungsanspruch darzulegen hätten.

  2. Die zweite Möglichkeit ohne Verfahren einen Titel zu kriegen, wäre dir einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen zu lassen und zu hoffen, dass du zu dämlich bist ein Kreuzchen bei "Ich wiederspreche der gesamten Forderung" zu machen, diesen zu unterschreiben und binnen 14 Tagen ans Gericht zurückzuschicken. Wenn das zu anspruchsvoll für dich wäre, könnten die Herren dann einen Vollstreckungsbescheid beantragen und auch hier müsstest du zu legastenisch sein die Rechtshelfsbelehrung zu lesen und Einspruch einzulegen binnen 14 Tagen. Dann hätten sie auch einen Titel.

Wie du also siehst beides relativ unrealistische Szenarien. Wenn ein Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt, widersprechen und dann mal schauen ob die wirklich klagen...also lehn dich zurück!