POst vom Amtsgericht müssen wir jetzt was bezahlen da die Polizei mein Handy Versuch hat zu orten?
Was bedeutet außergerichtlichen Anlagenn nicht erstattet?
Was ist eine Rechtsmittelbelehrung? Ist das wenn ich mich beschweren will oder wie?
9 Antworten
Schön zu hören, dass es Dir gut geht.
Wo auch immer der Schuh drückt, weg zu laufen und nichts zu sagen/sich nicht zu melden ist die schlechteste Lösung. Du meinst, es sei richtig so und läufst weg, aber im Hintergrund werden im Falle einer sog. Vermisstenanzeige große Räder in Bewegung gesetzt, wenn es heisst "Jugendlicher (mit Suizidabsichten) ist unterwegs". Bei sowas sind alle Polizeibeamten immer sehr elektrisch, weil es gilt zu helfen.
Also lasse Dir bitte helfen, laufe aber nicht weg!
Guten Tag!
Die Richterin hat Ihnen im Rahmen der Gefahrenabwehr, bei der die Polizei tätig werden darf, wenn eine Gefahr für den Betroffenen besteht, einen Beschluss zugestellt. Dieser Beschluss stellt für den Betroffenen (Sie) eine staatliche Maßnahme dar (staatliche Maßnahme = Ein Anordnung der Behörde, die dem Bürger ein bestimmtes Verhalten auferlegt). Dabei wird auf die Vorschrift Bezug genommen, auf der sich die Maßnahme bezieht (wird eine Rechtsvorschrift nämlich NICHT genannt, ist die Maßnahme seitens der Behörde rechtswidrig).
Gegen diesen Beschluss (die Maßnahme) haben Sie die Möglichkeit innerhalb der genannten Frist, Beschwerde einzureichen (Beschwerde = ist ein Rechtsmittel, mit dem dem Betroffenen die rechtliche Möglichkeit gewährleistet wird, gegen die Entscheidung beziehungsweise die Maßnahme vorzugehen). Das Gericht prüft daraufhin in Hinblick auf Ihre Beschwerde, ob die vom Richter abgeordnete Maßnahme rechtmäßig war. Bis dahin bleibt die Maßnahme erstmal wirksam, solange bis über die Beschwerde entschieden wird!
Halten Sie den von der Behörde gefassten Beschluss für falsch oder sind Sie sonst nicht damit einverstanden, können Sie sich dagegen wehren.
Ob eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat, kann Ihnen ein Rechtsanwalt erklären und wird Sie in diesem Verfahren unterstützen!
Hoffentlich konnte ich Ihnen damit behilflich sein!
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
geht es um Dein Handy?
Du hast offenbar eine Nachricht an Deine Klassenkameraden verschickt. Deswegen glaubten alle, dass Du Dich umbringen willst.
Die Polizei hat daraufhin eine Erlaubnis bekommen (Beschluss), Dein Handy zu orten, damit man Deinen Selbstmord vielleicht noch verhindern kann.
Die Polizei darf Dein Handy nicht einfach so orten, sie braucht eine Erlaubnis (Beschluss).
Diese ganze Aktion war zur Gefahrenabwehr (Gefahr war Dein Selbstmord) und kostet Dich nichts. Das trägt die Gesellschaft, also wir alle.
Rechtsmittelbelehrung bedeutet, dass ihr damit hingewiesen wurdet, dass ihr gegen diese Entscheidung auch noch einen Widerspruch einlegen könntet.
OK, danke
Auslagen werden nicht erstattet. Also zb eure Portokosten, telefonkosten usw
Achtung beim FamFg, das kann schnell zu einer entmündigung oder Einweisung drr hier schon Erwachsenen Person führen.
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen.
Familienfürsorgegesetz. Wird oft bemüht bei psychisch kranken, die entmündigt sind oder werden, weil sie ja schon erwachsen sind.
Da stand von nichts drinne.
FamFG: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Da steht das die Kostenentscheidung da erfolgt ich dachte es fallen keine Kosten an checke das nicht.
Meine Eltern wissen auch nichts.
Also passiert jetzt noch irgendwas?
Ich komme ja noch nicht Mal in die Psychstrie und bin auch noch nicht erwachsen verstehe das jetzt nicht.
Nein, passiert nix mehr.,
Für jede Gerichtsentscheidung gibt es eine Kostenentscheidung. In deinem Fall dürfte die Polizei den Antrag gestellt haben. Sollten Kosten entstehen, müsste die Polizei sie tragen, du nicht.
Was da abgelaufen ist, ist Tagesgeschäft für die Polizei. Die Polizei will in die Rechte anderer eingreifen und benötigt dafür einen richterlichen Beschluss. Den haben sie bekommen und du als Betroffene wirst darüber informiert.
Die Sache ist nun erledigt.
OK, gut danke
Ah du bist 16,nicht 18. Dann ist es was anderes, dann bist du ja eh nur teilmündig und dann ist klar, dass nach dem FamFg Bezug genommen wird. Sorry
Was ist FamFG?