muss ich vor gericht? (post vom amtsgericht)

6 Antworten

Du kannst hier noch innerhalb von 1 er Woche Stellung nehmen warum die Annahme der Staatsanwaltschaft falsch ist und das Hauptverfahre nicht zu eröffnen ist, dann entscheidet ein Richter ob er es einstellt od. das Hauptverfahren eröfnet.

Im Regelfall ist die Zulassung einer Anklage nur eine Formsache. Du mußt nur vorher rechtliches Gehör bekommen. Du bist nun angeklagt und es wird zu einer Gerichtsverhandlung kommen, in der Du als Angeklagter erscheinen mußt. Und dort wird dann geklärt, ob Du eine Straftat begangen hast.

aber dort steht doch es wird entschieden obs zu einer verhandlung kommt.

@FreaQ97

Wenn die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen würde, dann würde es auch keine Verhandlung geben. Das ist aber extrem selten der Fall. Denn wenn der Staatsanwalt nicht der Meinung wäre, daß das Gericht die Anklage auf jeden Fall zuläßt, dürfte er sie gar nicht ans Gericht schicken.

@skyfly71

Solche Fälle gibt es, denn in den § 204 Abs. 1 ist die Einstellung in einem solchen Fall geregelt. Das vorgehen des Gerichtes ist hier sehr fär, denn meist wird aus der Anklageschrift ein Strafbefehl ( Standgerichtverfahren ) und der Betroffene kann zusehen wie er das Ding wieder los wird. Hier kannst Du lesen was die Sta gegen Dich in der Hand hat und dazu noch vor der Verhandlung Stellung nehmen od. dies Durch einen Anwalt durchführen lassen, der Anwalt hat den Vorteil , dass es dann eine Akteneinsicht gibt. Dann kann er od. Du zu den Vorbringen Stellung nehmen , dann eintscheidet ein Richter ob die Beweise stichhaltig sind und ob in einer Verhandlung mit einer Verurteilung zu rechnen ist, dann folgt die Ladung zur Hauptverhandlung od. wenn die Beweise nicht ausreichen, eine Einstellung nach obigen § in Vorfeld.

Du wurdest angeklagt und das Gericht muss jetzt entscheiden ob sie die Klage zulassen. du solltest Dir einen Anwalt besorgen. Binnen einer Woch kann der sogar noch dafür sorgen dass keine Anklage erhoben wird... Wenn Du nichts gemacht hast. ...

Nun das bedeutet, das, das Gericht zuerst prüft, ob überhaupt eine Klage zugelassen wird, dazu ist erforderlich, das du schriftlich in 3 - facher Ausfertigung antwortest. Ansonsten wird auf jeden Fall ein Verfahren gegen Dich eröffnet.

Noch Fragen ?

Einfach Stellung nehmen reicht, das Gericht hat Kopierer, aber innerhalb der Frist das ist zwingend vorgeschrieben.

wenn du eine Ladung bekommen hast, dann mußt du auf alle Fälle zur Verhandlung kommen. LG

Er hat aber ( noch keine ) Ladung bekommen , sondern eine Auforderung zur Stellungnahme.