Portogebühren mit Umsatzsteuer weiterberechnen?

4 Antworten

umsatzsteuerrechtlicher Grundsatz:

"Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung"

Hallo Cora,

Du kannst in der Rechnung die Portokosten mit dem Begriff "Versandkosten / Verpackung" pauschalisieren und den Betrag "x" berechnen, der dann natürlich, wie jede andere Position auf Deiner Rechnung, umsatzsteuerpflichtig ist.

Der Kunde sieht es natürlich nicht gerne, wenn Du auf das Porto noch einmal 19% draufschlägst. Wenn Du also die Versandtasche / den Umschlag mit dem Porto verschmelzt, fällt es nicht mehr auf. ;)

Lieben Gruß

Die in Rechnung gestellte Versandgebühr -,62 € erfordert die 19% USt , die 1,45 € Porti werden als Auslage extra und ohne USt aufgeführt .

man kann diese frage auch das finazamt fragen. die sind zur auskunft verpflichtet.

aber ich denke wenn das unternehmen mwst pflichtig ist muss dies berechnet werden.