Wie berechnet man die Sonder-Vorauszahlung bei der Umsatzsteuer?

4 Antworten

Auf Wikipedia wird die Sache mit der Dauerfristverlängerung und der Sondervorauszahlung auch sehr anschaulich erklärt https://de.wikipedia.org/wiki/Dauerfristverl%C3%A4ngerung

Genau heißt es da:

Bei Unternehmern mit der Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen ergeht die Dauerfristverlängerung nur unter der Auflage der Anmeldung einer Sondervorauszahlung. Die Sondervorauszahlung beträgt jährlich 1/11 der Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen des Vorjahres (§ 47

Abs. 1 und § 48

Abs. 2 UStDV). Wurden im Vorjahr bereits Sondervorauszahlungen geleistet, sind diese, für die Berechnung der Sondervorauszahlungen des laufenden Jahres, aus der Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen des Vorjahres herauszurechnen. Die Sondervorauszahlung wird auf dem gleichen Vordruck, wie die Dauerfristverlängerung angemeldet. In der Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember rechnet sich der Unternehmer dann die Sondervorauszahlung wieder als Erstattung an. Dieses Verfahren soll einen möglichen Zinsvorteil abschöpfen, welchen sich der Unternehmer durch spätere Zahlung der Umsatzsteuervorauszahlungen verschafft. Die Sondervorauszahlung ist zum 10.02. jährlich anzumelden.

Vielleicht anschaulicher an einem konkreten Beispiel:

SVZ 2014 1.223,00 € Januar 2014 883,50 € Februar 2014 132,91 € März 2014 2.912,53 € April 2014 2.253,96 € Mai 2014 388,35 € Juni 2014 468,78 € Juli 2014 1.167,51 € August 2014 293,72 € Sept 2014 1.373,02 € Oktober 2014 47,71 € Nov 2014 1.517,76 € Dez 2014 -198,31 €

Summe USt 2014 12.464,44 €

Davon 1/11 = SVZ 2015 1.133,00 € (abgerundet auf volle Euro)

lfg1410  22.01.2015, 09:15

Sorry - die Formatierung macht meine Antwort leider so gut wie unbrauchbar...

Wenn da steht:

"Summe der verbleibenden Umsatzsteuervorauszahlungen zuzüglich der angerechneten Sondervorauszahlung für das Kalenderjahr 2009"

... dann meinen die aufaddiert die Vorauszahlungen der Monate 01 bis 12/2009. Die mit 12/09 verrechnete Sondervorauszahlung sollst du dazuzählen.

Wenn da steht

"Davon 1/11= Sondervorauszahlung 2009"

... meinen die, dass du die Summe der 12 Vorauszahlungen durch elf teilen sollst.

Eigentlich gar nicht soooo schwer, oder?

Die Summe aller Vorauszahlungen für 2009 bilden, dazu die SVZ 2009 hinzurechnen, dann das Ergebnis durch 11 teilen (==1/11) == SVZ 2010.

EnnoBecker  12.02.2010, 09:28

Die SVZ wurde in der Dezember-UStVA angerechnet, deshalb ist diese Antwort korrekt. DH.